Weiterer Schritt im Kampf gegen Designerdrogen

Bern, 10.12.2013 - Die Schweiz unterstellt im Kampf gegen illegale Designerdrogen erneut 24 Substanzen der Betäubungsmittelgesetzgebung. Das bedeutet: Herstellung, Handel und Anwendung werden verboten und unterliegen der Strafandrohung des Gesetzes. Eine entsprechende Verordnungsänderung des Eidgenössischen Departements des Innern trat auf 1. Dezember 2013 in Kraft.

Damit werden weitere 24 Einzelsubstanzen den eigentlichen Betäubungsmitteln gleichgestellt. Herstellung, Handel und Anwendung sind illegal und unterliegen der Strafandrohung des Betäubungsmittelgesetzes. Zudem können Zoll- und Polizeiorgane diese Waren unmittelbar beschlagnahmen.

Das Betäubungsmittelgesetz sieht vor, dass Designerdrogen - New Psychoactive Substances (NPS) genannt - auf Grund ihrer Gefährlichkeit der Kontrolle unterstellt werden. Die jeweils neu zirkulierenden Drogen werden deshalb regelmässig in die Substanzlisten der Verordnung aufgenommen. So kann die Verbreitung neuer Designerdrogen auf dem Schwarzmarkt wirkungsvoll bekämpft werden.

Nach der Unterstellung von insgesamt 98 Substanzen und 7 Derivaten unter das Betäubungsmittelgesetz in den Jahren 2011 und 2012 folgen jetzt weitere 24 Substanzen, die in diesem Jahr in der Szene aufgetaucht sind. Mit der aktuellen Ergänzung sind 122 Substanzen und 7 Derivate illegal. Damit kontrolliert die Schweiz - ähnlich wie die umliegenden Länder - den Markt mit den Designerdrogen aktiv.

Für Firmen und Laboratorien, die für ihre geschäftliche Tätigkeit die erwähnten Substanzen benötigen, sieht das Gesetz die Möglichkeit einer speziellen Bewilligung vor. Diese wird im Einzelfall und nach sorgfältiger Prüfung durch das Department des Inneren (EDI) erteilt.


Adresse für Rückfragen

Schweizerisches Heilmittelinstitut
Hans-Beat Jenny (Leiter Bereich Bewilligungen)
Tel.: +41 31 322 04 69



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