Die Schweiz setzt sich für Menschen ein, die die Menschenrechte verteidigen

Bern, 10.12.2013 - Am heutigen Tag der Menschenrechte würdigt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Menschen, die sich für die Einhaltung der universell anerkannten Menschenrechte einsetzen. Anlässlich eines Mediengesprächs in Zürich betonten Staatssekretär Yves Rossier und Botschafter Claude Wild, dass das EDA diese Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger in Zukunft noch besser unterstützen und vor behördlicher Willkür schützen will. Die kürzlich vom Bundesrat zur Kenntnis genommenen „Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger/innen“ bilden dabei eine wichtige Grundlage.

Der Schutz und die Förderung der Menschenrechte sowie die Förderung der Stärkung des Rechtsstaats gehören zu den aussenpolitischen Zielen der Schweiz. Dieser Auftrag leitet sich aus der Bundesverfassung (Artikel 54) ab. Die aussenpolitischen Strategie 2012 – 2015 präzisiert, welche Werte und Interessen der Schweiz zu wahren sind. Diese Ziele können jedoch nur erreicht werden, wenn die international anerkannten Menschenrechtsnormen und Standards auch tatsächlich umgesetzt werden. Dabei spielen Menschenrechtsverteidiger und -verteidigerinnen eine zentrale Rolle. Es handelt sich dabei um Privatpersonen oder Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Schutz sowie die Einhaltung der Rechte und Freiheiten von Einzelpersonen oder von ganzen Gruppen einsetzen. Nicht selten werden sie in ihrer Arbeit behindert, eingeschüchtert, mit dem Tod bedroht oder Opfer von Repressionen.

Seit Jahren unterstützt das EDA im Rahmen seiner Menschenrechtsaussenpolitik die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern und –verteidigerinnen und würdigt deren zentrale Rolle auch in der „Botschaft über die Weiterführung von Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit 2012 – 2016“. Das EDA setzt sich aktiv für den Schutz dieser Menschen ein, etwa indem es bei Staaten interveniert, wenn deren Behörden Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger in ihrer Arbeit behindern oder bedrohen.
  
Um die bestehende Schweizer Praxis für die Zusammenarbeit mit Menschenrechtsverteidigern zu vereinheitlichen, hat das EDA nun „Schweizer Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger/innen“ erarbeitet. Sie sollen den Schweizer Auslandvertretungen sowie anderen Institutionen und Organisationen als konkretes Instrumentarium und Werkzeug zum besseren Schutz dieser Menschen dienen. EDA-Staatssekretär Yves Rossier stellte heute in Zürich diese Leitlinien vor und bekräftigte den Willen der Schweiz sich in Zukunft noch stärker und effektiver für diese mutigen Menschen einzusetzen. Botschafter Claude Wild, Chef der Abteilung Menschliche Sicherheit AMS des EDA gab anschliessend einen Überblick über die Schwerpunkte der Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz.

Alice Nkom, Menschenrechtsanwältin aus Kamerun - sie setzt sich ganz besonders für die Menschenrechte von sexuellen Minderheiten ein – erzählte von ihren Erfahrungen und den Herausforderungen, mit denen sie sich als Menschenrechtsverteidigerin konfrontiert sieht.

Heute um 17 Uhr wird im FLUX Laboratory - Schiffbau 5 eine Fotoausstellung des Westschweizer Fotografen und Dokumentarfilmers Daniel Schweizer eröffnet. Die Ausstellung zeigt Portraits von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern, die sich für die Einhaltung der Menschenrechte im Kontext der Rohstoffindustrie einsetzen. Sie findet im Rahmen der ersten Zürcher Ausgabe des „Internationalen Filmfestivals und Forums für Menschenrechte“ (FIFDH-Zürich) statt.


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