Verbesserter Informationsaustausch über Waffen: Bundesrat verabschiedet Botschaft

Bern, 13.12.2013 - Der Informationsaustausch zwischen den Behörden über Waffenbesitzer mit möglichem Missbrauchspotenzial wird verbessert. Zudem sollen alle noch nicht registrierten Feuerwaffen in privatem Besitz nachregistriert werden. Der Bundesrat hat am Freitag die entsprechende Botschaft verabschiedet. Er setzt damit Forderungen mehrerer Motionen der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates und ein Anliegen der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren sowie der Kantonspolizeien um.

Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht sollen demnach künftig die Armee über diejenigen Personen informieren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden könnten. Diese Meldung soll einen allfälligen Missbrauch der Militärwaffe durch diese Personen verhindern. Das "Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen" umfasst deshalb eine entsprechende Anpassung der Strafprozessordnung.

Verbindung der Waffenregister
Die Revision des Waffengesetzes schafft die Voraussetzung dafür, dass die berechtigten Behörden künftig mit einer einzigen Abfrage sowohl sämtliche kantonale Waffenregister als auch die vom Bundesamt für Polizei (fedpol) geführte Waffeninformationsplattform ARMADA konsultieren können. Aktuell sind die kantonalen Waffenregister elektronisch nicht miteinander verbunden. So muss heute eine kantonale Behörde im Einzelfall alle anderen kantonalen Behörden anfragen, ob eine Person oder eine Feuerwaffe bei ihnen registriert ist.

Weiter sollen künftig alle Feuerwaffen im Privatbesitz in den kantonalen Waffenregistern verzeichnet werden. Dies soll namentlich sicherstellen, dass die Polizei vor einem Einsatz prüfen kann, ob die Zielperson im Besitz von privaten Feuerwaffen ist. Das Bundesgesetz sieht hierfür eine schweizweite Nachregistrierung von privaten Feuerwaffen innerhalb von zwei Jahren vor. Noch nicht registrierte Feuerwaffen sind während dieser Zeit dem Waffenbüro des Wohnsitzkantons zu melden. Eine vorsätzliche Widerhandlung gegen diese Meldepflicht soll mit einer Busse sanktioniert werden.

Weitere Gesetzesanpassungen betreffen die Verwendung der Versichertennummer im Strafregister-Informationssystem VOSTRA und die Datenbearbeitung in den militärischen Informationssystemen. Zusätzliche Änderungen betreffen die aktive Benachrichtigung der zivilen und militärischen Behörden über neue Einträge in der vom Bund geführten Waffeninformationsplattform ARMADA. Darin verzeichnet sind Angaben über die Verweigerung und den Entzug von Bewilligungen sowie die Abnahme von Feuerwaffen.


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