Die Hausärzte sollen für ihre Leistungen besser entschädigt werden

Bern, 16.12.2013 - Die Menschen in der Schweiz sollen auch in Zukunft überall Zugang haben zu einer medizinischen Grundversorgung von hoher Qualität. Um dies sicher zu stellen, will der Bundesrat die Hausärztinnen und Hausärzte sowie die anderen Grundversorger stärken und auch finanziell besser stellen. Die ärztlichen Grundversorger sollen künftig für jede Konsultation einen Zuschlag erhalten. Um die bessere Abgeltung von rund 200 Millionen Franken pro Jahr kostenneutral zu gestalten, sollen die Ansätze für bestimmte technische Leistungen sinken. Der entsprechende Verordnungsentwurf geht nun in die öffentliche Anhörung.

Die Hausärztinnen und Hausärzte sind für viele Menschen die erste Anlaufstelle bei Gesundheitsfragen. Diese medizinische Grundversorgung von hoher Qualität ist jedoch gefährdet, weil sich ein Mangel an Hausärzten und weiterem Gesundheitspersonal abzeichnet. Der Bundesrat will dieses Problem mit dem Masterplan " Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" lösen, der den Grundversorgern schnell konkrete Verbesserungen bringt.

Die Grundversorger sollen deshalb für ihre Leistungen besser entschädigt werden. Der Bundesrat hat die Tarifpartner in diesem Zusammenhang mehrmals aufgefordert, Vorschläge zu erarbeiten, mit denen die Grundversorger um 200 Millionen Franken besser gestellt werden können. Diese Anpassungen sollen innerhalb des Ärztetarifs Tarmed kostenneutral gestaltet werden. Die Tarifpartner haben innerhalb der gesetzten und verlängerten Frist keinen gemeinsamen Vorschlag gefunden.

Daher macht der Bundesrat erstmals von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch und nimmt Anpassungen in der Tarifstruktur Tarmed vor. Dafür wurde eine Verordnung erarbeitet, die eine Aufwertung der eigentlichen ärztlichen Leistungen vorsieht. Die Grundversorger erhalten deshalb in der Tarmed-Struktur einen Zuschlag pro Konsultation in der Arztpraxis. Im Gegenzug sinkt die Entschädigung für gewisse technische Leistungen. Konkret bedeutet dies, dass gewisse Spezialisten und Spitäler eine weniger hohe Entschädigung für ihre Infrastruktur wie z.B. ihre Apparaturen erhalten.

Hintergrund dieser Anpassung ist, dass der medizinische und technische Fortschritt in den letzten Jahren zu Verschiebungen geführt hat. Das Gesamtvolumen der technischen Leistungen ist stärker gewachsen als dasjenige der eigentlichen, intellektuellen Leistungen der Ärzte. Die Besserstellung der Grundversorger erfolgt damit ohne Mehrkosten für die Prämienzahlerinnen und -zahler.

Die vorgesehenen Anpassungen sind eine Übergangslösung. Die Gesamtrevision des Tarmed bleibt grundsätzlich die Aufgabe der Tarifpartner. Falls sich diese auf eine sachgerechte Anpassung der Tarifstruktur einigen und der Bundesrat diese genehmigt, werden die verordneten Anpassungen aufgehoben. Das EDI schickt den entsprechenden Verordnungsentwurf nun bis am 3. Februar 2014 in die öffentliche Anhörung. Geplant ist, dass die Verordnung mit den Tarmed-Anpassungen nach der Sommerpause 2014 in Kraft tritt.

Der Masterplan "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" ist Teil der Gesamtstrategie „Gesundheit2020", mit der der Bundesrat dafür sorgen will, dass auch in Zukunft genügend und gut qualifiziertes Gesundheitspersonal zur Verfügung steht.


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