Doppelbesteuerung: revidiertes Abkommen mit Irland und neues Abkommen mit Turkmenistan in Kraft getreten

Bern, 23.12.2013 - Das revidierte Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Schweiz und Irland sowie das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Turkmenistan sind in Kraft getreten. Sie finden ab dem 1. Januar 2014 Anwendung. Die bilateralen Abkommen enthalten eine Amtshilfebestimmung gemäss OECD-Standard und tragen zur weiteren positiven Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und den beiden Ländern bei.

Das Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen der Schweiz und Irland ist am 14. November 2013 in Kraft getreten und findet ab dem 1. Januar 2014 Anwendung.

Das neue Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen der Schweiz und Turkmenistan ist am 11. Dezember 2013 in Kraft getreten und findet ab dem 1. Januar 2014 Anwendung. Es handelt sich um ein Erstabkommen.

Bis heute hat die Schweiz 42 Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, die den internationalen Standard in Sachen Informationsaustausch erfüllen; 36 davon sind in Kraft.


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