Bildungslandschaft und Armee verbessern Vereinbarkeit von Ausbildung und militärischen Dienstleistungen

Bern, 23.01.2014 - Abverdienende Kader der Armee, welche direkt nach dem Dienst ein Studium aufnehmen oder weiterführen wollen, werden beim Abverdienen drei Wochen früher entlassen. Die Präsidenten der Rektorenkonferenzen der schweizerischen Hochschulen und der Höheren Fachschulen haben zusammen mit dem Chef der Armee eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Die Vereinbarung kam dank Unterstützung der Vertreter der Bildungslandschaft, der Erziehungsdirektorenkonferenz und der Schweizer Armee zustande.

Studierenden, die in einer Sommer-Rekrutenschule einen militärischen Rang abverdienen, soll der verspätete Eintritt in das bereits laufende Studiensemester erleichtert werden: Sie werden drei Wochen früher entlassen. Diese drei Wochen Dienst sind später zu kompensieren. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich die 18-wöchige RS mit Abschluss in der Woche 43 und das Herbstsemester der Hochschulen mit Studienbeginn in der Woche 38 ab 2017 um sechs Wochen überlappen. Davon betroffen sind auch die Höheren Fachschulen. Alle ihre Ausbildungen, die zwischen Woche 38 und Woche 43 beginnen, sind ebenso Bestandteil der Vereinbarung.

Die Armee gewährt zudem abverdienenden Kadern in den Wochen 38 bis 40 für Studienvorbereitungen an fünf individuell gewählten Tagen Urlaub. Diese Tage sind nicht zu kompensieren.

Die Vereinbarung hält auch fest, dass dienstbedingte Abwesenheiten während der Semesterwochen 38 - 40 im Studium bzw. in der Ausbildung nicht als fehlende Präsenz angelastet werden dürfen. Hingegen kann die Hochschule / Höhere Fachschule den Nachweis dafür verlangen, dass die betreffenden Studien- bzw. Ausbildungsinhalte nachgearbeitet und die erforderlichen Kompetenzen erworben wurden.

Abverdienende Kader, welche die frühere Entlassung in Anspruch nehmen und bereit sind, die verpassten Studien- bzw. Ausbildungsleistungen nachzuholen, werden von der betreffenden Hochschule / Höheren Fachschule beim Studium bestmöglich unterstützt, haben aber keinen Anspruch auf reduzierte Anforderungen.

Umsetzung ab 2017 möglich
Unterzeichnet haben die Vereinbarung der Präsident der Rektorenkonferenz der schweizerischen Universitäten (CRUS), Rektor Prof. Dr. Antonio Loprieno, der Präsident der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH), Rektor Prof. Dr. Thomas D. Meier, der Präsident der Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen (COHEP), Rektor Dr. Johannes Flury, der Präsident der Schweizerischen Konferenz der Höheren Fachschulen (Konferenz HF), Hans Peter Ruggli, sowie der Chef der Armee, Korpskommandant André Blattmann.

Die Vereinbarung gilt vorbehältlich der Zustimmung der Eidgenössischen Räte zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee (WEA). Vorgesehen ist, dass diese am 1. Januar 2017 in Kraft treten.


Adresse für Rückfragen

Armee:
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Stellvertreter Informationschef Verteidigung / Armeesprecher
031 324 77 02

swissuniversities:
Thomas Bachofner
Generalsekretär der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz KFH
031 300 70 07 / 078 920 47 59

Konferenz HF:
Dr. Eva Desarzens Wunderlin
Generalsekretärin Konferenz HF
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