Rahmenbedingungen für die Neustrukturierung des Asylbereichs festgelegt

Bern, 28.03.2014 - Die nationale Asylkonferenz hat heute die Neustrukturierung des Asylbereichs einen wichtigen Schritt weitergebracht. Bund und Kantone haben in einer gemeinsamen Erklärung einstimmig die Eckwerte für die Gesamtplanung vereinbart. Ziel der Neustrukturierung ist die Beschleunigung der Asylverfahren. Künftig wird der Bund in sechs Regionen 5000 Unterkunftsplätze für Asylsuchende bereit stellen. Vorgesehen ist ausserdem ein Kompensationsmodell für Kantone, die besondere Aufgaben und Verpflichtungen übernehmen.

Mit der Neustrukturierung im Asylbereich soll in Zukunft eine Mehrheit der Asylverfahren in Zentren des Bundes rechtskräftig abgeschlossen werden, sodass die Kantone weniger Asylsuchende übernehmen müssen. Dafür braucht der Bund deutlich mehr Unterbringungsplätze für Asylsuchende: 5000 statt den bisherigen 1600.

Die Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden haben den Schlussbericht zur Gesamtplanung der Neustrukturierung sowie die entsprechenden Eckwerte in einer gemeinsamen Erklärung verabschiedet. Sie sprachen sich für sechs Regionen aus: Kanton Zürich, Kanton Bern, Westschweiz, Zentral- und Südschweiz, Nordwestschweiz und Ostschweiz. Der Bund betreibt in jeder Region ein Verfahrenszentrum und bis zu drei Ausreisezentren. Verfahrenszentren mit mehr als 500 Plätzen können auf zwei Standorte aufgeteilt werden.  Weiter betreibt der Bund gesamtschweizerisch zwei besondere Zentren für Asylsuchende, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. Die Standorte der Bundeszentren sollen bis Ende 2014 bestimmt werden.

Die Kantone verpflichten sich zudem, bis Ende 2018 die notwendigen Administrativhaftplätze für die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht zu schaffen.

Kompensation für besondere Leistungen der Kantone
Kantone, die als Standortkantone eines Bundeszentrums oder eines Flughafens besondere Leistungen erbringen, erhalten weniger Asylsuchende im erweiterten Verfahren zugewiesen. Dabei handelt es sich um Verfahren, in denen weitere Abklärungen vorgenommen werden müssen und die deshalb in der Regel länger als 140 Tage dauern.

Bund und Kantone arbeiten gemeinsam weiter
Bund, Kantone, Gemeinde und Städte haben sich dafür ausgesprochen, die Umsetzung der Neustrukturierung weiterhin gemeinsam anzugehen. Das Bundesamt für Migration (BFM) erarbeitet unter Mitwirkung der verantwortlichen Regierungsrätinnen und Regierungsräte der einzelnen Regionen bis Ende 2014 das Standortkonzept für die Regionen. Die betroffenen Gemeinden und Städte werden frühzeitig in diese Arbeiten einbezogen. Die Gesamtplanung der Administrativhaftplätze wird unter der Koordination der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) bis Mitte 2015 vorgenommen. Die Standorte sind auf die festgelegten Regionen der Bundeszentren auszurichten und mit den Standorten der Ausreisezentren abzustimmen.

Parallel dazu wird die Gesetzgebung vorbereitet. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) legt dem Bundesrat die Botschaft zur Neustrukturierung im dritten Quartal 2014 vor.


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Martin Reichlin, Information und Kommunikation BFM, T +41 31 325 93 50



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