Altersvorsorge 2020: Die EKF lehnt die geplante Erhöhung des Frauenrentenalters ab und beantragt eine Verbesserung der Reform

Bern, 31.03.2014 - Die EKF lehnt ein einheitliches Rentenalter für Frauen und Männer aus gleichstellungs- und sozialpolitischen Überlegungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt klar ab. In ihrer Vernehmlassung zu den Vorschlägen des Bundesrates zur Reform der Altersvorsorge 2020 beantragt die EKF eine Verbesserung der geplanten Reform und fordert, dass die Ressourcen in den Sozialversicherungen diskriminierungsfrei verteilt werden.

Keine Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre
Der Bundesrat schlägt für Frauen wie auch für Männer das (einheitliche) Referenz-Rücktritts-alter 65 Jahre vor. Die damit einhergehende Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre wird von der EKF zum gegenwärtigen Zeitpunkt klar abgelehnt. Solange die Diskrimi-nierung von Frauen im Erwerbsleben weiter besteht und die Männer die unbezahlte, gesellschaftlich notwendige Care-Arbeit noch nicht in vergleichbarem Umfang wie die Frauen übernehmen, würde die bestehende faktische Benachteiligung der Frauen durch die rein formale Gleichbehandlung von Frau und Mann beim Rentenalter noch verstärkt.

Die EKF verlangt eine diskriminierungsfreie Verteilung der Ressourcen
Die Benachteiligung von Frauen im Erwerbsleben - namentlich die Lohndiskriminierung - zieht eine Schlechterstellung von Frauen im Rentenalter nach sich. Unbezahlte Care-Arbeit wiederum ist eine Notwendigkeit, die das Zusammenleben in einer Gesellschaft erst ermög-licht. Diesen Aspekten wird in der Vorlage des Bundesrates keine Rechnung getragen. Diese Lücke muss bei den weiteren Konkretisierungsarbeiten der Reform unbedingt geschlossen werden. Die EKF wird Massnahmenvorschläge unterstützen, welche die Lohngleichheit von Frau und Mann realisieren und die Care-Arbeit besser abgelten können, so beispielsweise den Vorschlag Fehr/Gächter zur Koppelung der Reform mit der Lohngleichheit sowie Vor-stösse zur Neuregelung der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.

Die EKF plädiert für die Anhebung der Einkommens-Höchstgrenze bei vorzeitiger Pensionierung mit reduziertem Kürzungssatz
Die EKF begrüsst den Vorschlag des Bundesrates, Personen mit tiefen Einkommen und langer Beitragsdauer eine vorzeitige Pensionierung mit reduzierten Kürzungssätzen zu ermöglichen. Die Einkommens-Höchstgrenze von CHF 49‘140 erachtet die EKF jedoch als zu tief, da diese Personen mit der vorgesehenen Regelung nicht über ein existenzsicherndes Einkommen verfügen würden und auf Ergänzungsleistungen angewiesen wären. Die EKF beantragt deshalb eine Anhebung auf das Fünffache der Minimalrente (CHF 70‘000).

Zur Anpassung der Witwen- und Waisenrenten
Die EKF schliesst sich der Ansicht des Bundesrates an, dass die Hinterlassenenrenten für Frauen, die nie Erziehungsaufgaben wahrgenommen haben, aufgehoben werden können. Die Hinterlassenenrenten für Witwen und Witwer sollen stufenweise vereinheitlicht werden. Die EKF erachtet die vorgeschlagenen Übergangsfristen sowie die vorgesehene Garantie der bestehenden Renten als angemessen, schlägt jedoch vor, dass die Witwen- und Witwerrenten ausgerichtet werden, bis das jüngste Kind 20 Jahre alt ist.

Die EKF begrüsst die Ausweitung des Versicherungsschutzes in der 2. Säule, setzt sich aber primär für eine Stärkung der 1. Säule ein
Die geplante Ausweitung des Versicherungsschutzes (Senkung der Eintrittsschwelle und des Koordinationsabzuges) in der zweiten Säule wird von der EKF zwar begrüsst; dadurch werden die Renten bei tiefen Einkommen allerdings nur marginal verbessert. Die EKF betrachtet es als vordringlich, die erste Säule zu stärken, statt mit den knappen Ressourcen das Leis-tungsniveau in der zweiten Säule zu erhalten. Von Leistungsverbesserungen in der ersten Säule profitieren - im Gegensatz zur zweiten Säule - alle Frauen.

Zur Mehrwertsteuererhöhung
Die EKF lehnt die Verknüpfung des einheitlichen Referenzalters mit der geplanten Erhöhung des Mehrwertsteuerersatzes ab. Die Kommission ist der Meinung, dass die Koppelung zusätzlichen Druck erzeugen soll, dem Abbau von Leistungen an Frauen zuzustimmen.


Adresse für Rückfragen

Etiennette J. Verrey, Präsidentin EKF, Tel. 061 922 16 74
Katerina Baumann, Sozialversicherungsexpertin, Fürsprecherin, Tel. 031 371 66 65



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