Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Seit 1. Februar 2000 ist in der Schweiz die Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) in Kraft. Die Verordnung regelt nichtionisierende Strahlung (NIS) welche von stationären Anlagen wie Hochspannungsleitungen oder Mobilfunksendern verursacht wird. Die Geräte wie z.B. Mobiltelefone oder elektrische Haushaltsgeräte fallen nicht in den Geltungsbereich der NISV. In der Motion Sommaruga Nr. 00.3565 wurde deswegen der Bundesrat aufgefordert, auch für Geräte ähnliche gesetzliche Grundlage zu schaffen. Der Nationalrat hat die Motion am 16. April 2002 in Form eines Postulats überwiesen mit dem Auftrag die Anliegen der Motionärin zu überprüfen und die Ergebnisse in einem Bericht zusammenzufassen.
Unter der Federführung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe eine umfassende Analyse durchgeführt und in vorliegendem Bericht dargestellt. Die bestehenden Regelungen für den Gesundheitsschutz vor NIS bei Geräten erachtet die Arbeitsgruppe angesichts der noch unerforschten Risiken neuer Technologien als ungenügend. Eine Verbesserung sollte aber auf internationaler Ebene durch grösseres Engagement und durch verstärkte Information und Koordination erfolgen, auch um eventuelle Handelshemmnisse zu vermeiden.