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Teleclub veranstaltet seit über 20 Jahren ein verschlüsseltes Pay-TV-Fernsehprogramm. In den letzten zehn Jahren baute der Sender das Angebot von einem analogen auf drei digitale Programme aus. Mit dem heutigen Konzessionsentscheid des Bundesrates kann der Teleclub das eigene Angebot qualitativ und quantitativ erweitern. Längerfristig will der Sender seine Programme nicht nur über TV-Kabelnetze, sondern zusätzlich über klassische Telekommunikationsnetze wie das Telefonkabel und Mobilfunknetze übertragen.
Die Konzessionärin, die Teleclub AG, gehört zu gleichen Teilen drei schweizerischen Gesellschaften, nämlich der Chriteco AG, der ML Medializenz AG und der Ringier AG. Die beiden ersten Gesellschaften gehören zu 100 Prozent der Cinetrade AG, die hauptsächlich in den Bereichen Kino/Filmverwertung tätig ist.
Im September 2004 hatte sich die Swisscom zu 49 Prozent an der Cinetrade AG beteiligt und eine Option für weitere 26 Prozent erworben. Damit wurde die Frage aufgeworfen, ob dies mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Staatsunabhängigkeit von Radio und Fernsehen (Art. 93 Abs. 3 BV) noch vereinbar ist, da sich die Swisscom mehrheitlich in Bundesbesitz befindet. Vor Jahresfrist hatte die Landesregierung eine Neukonzessionierung abgelehnt und die bestehende Konzession lediglich um ein Jahr verlängert. Dies in der Absicht, die verfassungsrechtliche Frage der Staatsunabhängigkeit genauer abzuklären. Der Bundesrat ist nun zum Schluss gekommen, dass aus verfassungs- und medienrechtlicher Sicht eine Minderheitsbeteiligung der Swisscom an der Cinetrade AG vertretbar ist.