Eröffnung eines Bundeszentrums in Les Rochats steht bevor

Bern-Wabern, 10.04.2014 - Das Bundesamt für Migration (BFM) wird in Les Rochats ab Mitte Mai eine weitere Unterkunft für neu angekommene Asylsuchende betreiben. Die Militärunterkunft mit einer maximalen Kapazität von 120 Betten wird vom BFM während drei Jahren betrieben werden.

Die Eröffnung zusätzlicher Bundeszentren trägt zur Beschleunigung der Asylverfahren bei. Das BFM hat mit der Gemeinde Provence und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) eine Vereinbarung abgeschlossen, gemäss welcher das Truppenlager in Les Rochats während drei Jahren als Asylunterkunft benutzt werden kann. Seit der Annahme der Revision des Asylgesetzes (AsylG) kann der Bund seine eigenen Bauten nämlich während maximal drei Jahren zur Unterbringung Asylsuchender nutzen.

Welche Dienstleistungserbringer mit der Betreuung und der Sicherheit in den Asylunterkünften des Bundes beauftragt werden, wurde letztes Jahr nach einem Ausschreibungsverfahren bestimmt. Für die Region Vallorbe hat das Privatunternehmen Securitas den Auftrag erhalten, vor Ort rund um die Uhr die Sicherheit zu gewährleisten. Das Unternehmen ORS Service AG wird sich um die Betreuung der Asylsuchenden und den Betrieb der Unterkunft kümmern. ORS erarbeitet Beschäftigungsprogramme und sucht zusammen mit der Gemeinde Provence und den Nachbargemeinden nach gemeinnützigen Arbeitseinsätzen für die Asylsuchenden. Nach dem Asylgesetz richtet der Bund dem Kanton einen Pauschalbeitrag an die Sicherheitskosten und Beiträge an die Durchführung von Beschäftigungsprogrammen aus.

Das Bundeszentrum in Les Rochats hat eine Kapazität von 120 Betten. Als Kompensation wird dem Kanton diese Bettenkapazität mit einem Faktor 1.0 voll an den Verteilschlüssel angerechnet. Das bedeutet, dass die 120 Betten vom Total der Asylsuchenden abgezogen werden, die der Kanton Waadt in seinen eigenen Unterkünften aufnehmen muss.

Es wird eine Begleitgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Bevölkerung, der Gemeinde, des Bundes und der für die Sicherheit und die Betreuung zuständigen Unternehmen geschaffen. Diese wird für einen geordneten Betrieb sorgen und gegebenenfalls das BFM auffordern, Massnahmen für ein reibungsloses Funktionieren der Unterkunft zu ergreifen.


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