Renaturierung: Hindernisse für Fischwanderung und Schwankungen des Wasserstands reduzieren

Bern, 15.05.2014 - Im Rahmen der Renaturierung der Gewässer müssen die Kantone die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf das Ökosystem Gewässer entschärfen. Ende 2013 haben sie dem Bund ihre Bestandesaufnahmen der Beeinträchtigungen und ihre Planungen der Arbeiten vorgelegt. Insgesamt müssen für die Fischgängigkeit rund 1000 Wanderhindernisse saniert und an 100 Kraftwerken die starken Schwankungen der Wasserstände abgeschwächt werden.

Die 2010 vom Parlament verabschiedeten Bestimmungen über die Renaturierung der Gewässer sehen vor, Teilstrecken von Schweizer Flüssen zu revitalisieren, entlang von Flüssen und Seeufern den Gewässern Raum zu lassen und negative Effekte der Wasserkraftnutzung zu reduzieren. Die Kantone müssen dafür sorgen, dass Flüsse wieder fischgängig werden, die stark schwankenden Wasserstände bei der Rückgabe von turbiniertem Wasser in die Ge­wässer reduziert werden und der Geschiebehaushalt wiederhergestellt wird.

Das Gesetz legt ein schrittweises Vorgehen fest: Basierend auf einer Bestandesauf­nahme der Beeinträchtigungen müssen entsprechende Verbesserungsmassnahmen erarbeitet werden. Das BAFU hat die Zwischenberichte und Planungen der Kantone in den Bereichen Fischwanderung, Schwall/Sunk ausgewertet. Der Stand prä­sentiert sich wie folgt:

  • Damit sich die Fische sowohl wieder flussaufwärts als auch -abwärts bewegen können müssen an voraussichtlich rund 1000 von insge­samt 1850 Querbauten von Wasserkraftwerken Massnahmen umgesetzt wer­den. Vor allem die Abwärtswanderung bzw. der Schutz der Fische vor den Turbinen stellt eine grosse Herausforderung dar.
  • Zur Behebung der Schwall-Sunk-Problematik, also der Wasserstandschwan­kun­gen, müssen rund 100 von insgesamt 560 Kraftwerk­anlagen saniert werden. Es sollen unter anderem Ausgleichsbecken gebaut werden, um  den erhöhten Wasserabfluss (Schwall), der bei der Stromproduk­tion entsteht, aufzufangen und dosiert in die Gewässer abzulassen.

Die Arbeiten in den Kantonen sind weit fortgeschritten, und die Planungen sollten fristge­recht Ende 2014 vorliegen. Diese erste Zwischenbilanz zeigt aber bereits die Dimensionen der ökologische Defizite und die Breite der in Angriff zu nehmenden Massnahmen. Das BAFU wird 2015 eine Gesamtsicht der schweizweit vor­gesehenen Massnahmen im Bereich Geschiebehaushalt veröffentlichen.

Nach der Planungsphase müssen die Betreiber von sanierungspflichtigen Anlagen konkrete Massnahmen ausarbeiten und bis 2030 umsetzen. Die Kraftwerksbetreiber werden für die Ausarbeitung und Umsetzung der Massnahmen sowie die Erfolgs­kontrollen vollumfänglich entschädigt. Die Mittel dafür stammen aus dem Zuschlag von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde auf die Übertragungskosten der Hochspannungs­netze. Der Ertrag dieser seit 2012 erhobenen Abgabe beläuft sich auf rund 50 Millionen Franken pro Jahr. Die Sanierungsmassnahmen, mit denen die negati­ven Folgen der Wasserkraftnutzung behoben werden sollen, werden damit von den Stromkonsumentinnen und -konsumenten bezahlt.


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