Anhörung zur Revision der Finanzmarktprüfverordnung und der Revisionsaufsichtsverordnung

Bern, 08.08.2014 - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat heute in Absprache mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die Anhörung zur Revision der Finanzmarktprüfverordnung (FINMA-PV) und der Revisionsaufsichtsverordnung (RAV) eröffnet. Die Revision vollzieht die vom Parlament in der Sommersession 2014 verabschiedete Gesetzesvorlage zur Bündelung der Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften auf Stufe Verordnung. Die Anhörung dauert bis zum 8. September 2014.

Die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigten Finanzdienstleister haben eine Prüfgesellschaft mit der Prüfung nach dem Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) zu beauftragen. Die Prüfgesellschaft bedarf einer Zulassung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) und untersteht deren Aufsicht. Nach der Bündelung der Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften bei der RAB zeichnet diese allein verantwortlich für die Zulassung und die Aufsicht über die Prüfgesellschaften in den Bereichen der Rechnungsprüfung («Financial Audit») und der Aufsichtsprüfung («Regulatory Audit»). Die Prüfinhalte und -grundsätze für die Aufsichtsprüfung werden weiterhin von der FINMA festgelegt, während die RAB für die Anerkennung von Standards für die Rechnungsprüfung zuständig ist.

Auf Grund der zahlreichen Bestimmungen zur Zulassung und zur Aufsicht, die aus der geltenden FINMA-PV herausgelöst und neu in der RAV geregelt werden, wird die FINMA-PV formell totalrevidiert. Beide Verordnungen sollen zusammen mit der Gesetzesvorlage auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt werden. Die Referendumsfrist für die Gesetzesvorlage läuft am 9. Oktober 2014 ab.


Adresse für Rückfragen

FINMA-PV:
Roland Meier, Mediensprecher EFD
058 462 60 86, roland.meier@gs-efd.admin.ch

RAV:
Frank Schneider, Direktor RAB
031 560 22 30, frank.schneider@rab-asr.ch



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