Änderung des Dienstreglements der Schweizer Armee
Bern, 19.11.2014 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine Änderung des Dienstreglements der Schweizer Armee verabschiedet. Die Ausweispflicht von Angehörigen der Armee zu Beginn eines Dienstes wird im Dienstreglement aufgenommen.
Aus Sicherheitsgründen wird von den Angehörigen der Armee seit 2012 verlangt, sich zu Beginn jedes Dienstes mittels gültigen amtlichen Dokuments auszuweisen. Mit der vorliegenden Revision werden neu einerseits die Ausweispflicht der Angehörigen der Armee sowie andererseits die Identitätskontrollpflicht der Schweizer Armee im Dienstreglement geregelt.
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Renato Kalbermatten
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
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