KTI soll in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt werden

Bern, 19.11.2014 - Bern, 19.11.2014 – Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) soll in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt werden. Ihre Aufgabe, eine Brücke zwischen Forschung und Markt zu schlagen, verändert sich nicht. Sie soll aber besser gewappnet sein für die künftigen Herausforderungen in der Innovationsförderung. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung dem WBF den Auftrag zur Ausarbeitung eines entsprechenden Bundesgesetzes erteilt. Damit berücksichtigt der Bundesrat auch Anliegen des Parlamentes. Im weiteren wurde der Bundesrat über einen Bericht der EFK zu Problemen in einem der sechs Förderbereiche der KTI und den vom WBF und der KTI ergriffenen Massnahmen informiert.

Die KTI ist das Förderorgan des Bundes für die wissenschaftsbasierte Innovation. Ihre Mission ist es, eine Brücke zwischen Forschung und Markt zu schlagen. Die Aufgabe der KTI ist komplementär zu jener des Schweizerischen Nationalfonds (SNF). Dieser fördert die wissenschaftliche Forschung. Mit der KTI verfügt der Bund über ein wichtiges Instrument der Innovationsförderung. In der jüngeren Vergangenheit hat sie bewiesen, dass sie auch in Krisen- und Ausnahmesituationen erfolgreich eingesetzt werden kann - wie beispielsweise bei den Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und im Bereich der Energieforschung. Die Kommission vergibt jährlich rund 150 Millionen Fördergelder.

Auf der Basis der vom Parlament überwiesenen Motion Gutzwiller 11.4136 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) untersucht, inwiefern die Fördertätigkeit der KTI optimiert werden kann. Die hängige Motion 12.3186 der FDP-Liberale Fraktion fordert zudem, die organisatorische Ausgestaltung der KTI dem Modell des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) anzugleichen.

Entwurf einer Gesetzesgrundlage als nächsten Schritt
Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die heutige Funktionsweise der KTI als Behördenkommission in verschiedener Hinsicht Mängel aufweist. Der Bundesrat spricht sich daher klar für eine organisatorische Neugestaltung der KTI aus. Einfachere Strukturen sollen eine eindeutige Trennung zwischen strategischen und operativen Aufgaben herstellen. Damit soll auch eine unabhängige Aufsicht über die Förderentscheide und deren Vollzug gewährleistet werden.

Die KTI soll über zusätzliche Flexibilität gewinnen, indem sie selbständig allfällige neue Förderungsinstrumente und Kooperationsmassnahmen im nationalen und internationalen Bereich bedarfsgerecht einführen kann.

Die Umwandlung der KTI in eine öffentlich-rechtliche Anstalt ermöglicht eine transparente, effiziente und flexible Organisation der Innovationsförderung. Mit der Umwandlung ist die KTI für die Zukunft besser aufgestellt. Die Mission der KTI und ihre Aufgabe als Katalysator für Innovationen bleibt bestehen.

Das mit dem Dossier betraute Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) wird nun einen Vernehmlassungsentwurf erarbeiten, den es dem Bundesrat im Sommer 2015 vorlegen wird. Die Debatte in den Eidgenössischen Räten ist im Jahr 2016 vorgesehen.

EFK-Bericht
Weiter wurde der Bundesrat über einen Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) informiert. In einem von sechs KTI-Förderbereichen, „Start-up und Unternehmertum", wurden Ende Januar 2014 Probleme erkannt, worauf der WBF-Vorsteher umgehend Massnahmen einleitete. Des Weiteren ersuchte das WBF Anfang Mai die EFK, eine Sonderprüfung durchzuführen. Die von der EFK gemachten Empfehlungen und vom WBF eingeleiteten Massnahmen sind bereits grösstenteils umgesetzt. Die von der EFK empfohlene Gesamterneuerung der KTI-Struktur wird mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates zur Umwandlung der KTI in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umgesetzt.


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