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Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Delegierte und Gäste
Die Einladung zur Teilnahme an Ihrer Versammlung habe ich gerne angenommen. Denn, wie fast alle Walliser, bin auch ich selber Hauseigentümer. Die Verwaltung der Wohnungen überlasse ich jedoch meiner Tochter. Und ich hoffe, dass diese Ihre Dienstleistungen auch zu schätzen weiss…
Noch wichtiger ist allerdings die Tatsache, dass wir ein gemeinsames liberales Gedankengut teilen. Ich achte Ihren steten Einsatz für die Eigentumsgarantie und die Eigenverantwortung. Diese Werte bilden noch immer das Fundament unserer liberalen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung.
Es ist heute nicht mehr selbstverständlich, sich für diese Werte einzusetzen. Die Eigentumsgarantie wird heute allzu oft mit „Besitzstandwahrung“ verwechselt. Und anstelle der Eigenverantwortung tritt vermehrt die uneingeschränkte „Anspruchshaltung“ gegenüber dem Staat.
Deshalb wird es heute je länger je schwieriger, notwendige Reformen durchzuführen. Für die nachhaltige Sicherung der Sozialwerke ist es aber unerlässlich, dass wir uns den Herausforderungen stellen und jetzt Massnahmen treffen.
Ich werde Ihnen zuerst einen Überblick über die Entwicklung des Umfeldes geben, welches die Sozialversicherungen prägt. Anschliessend werde ich Ihnen kurz die anstehenden Arbeiten im Bereich der Altersvorsorge sowie der Pflegefinanzierung vorstellen.
1. Die demographische Entwicklung
Die demographische Entwicklung führt dazu, dass das durchschnittliche Alter der Bevölkerung steigt. Das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Altersrentnern verschlechtert sich zusehends.
Die (Rest)Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes im Jahre 1948 betrug 12.4 Jahre, diejenige einer 65-jährigen Frau 14.0 Jahre. Heute sind das beim Mann 17.6 Jahre, bei der Frau 21 Jahre.
Vor ein paar Tagen war zwar zu lesen, dass die Lebenserwartung der Frauen in den letzten zwei Jahren gesunken sei. Es wird sich jedoch keine generelle Trendwende einstellen.
Es ist im Gegenteil vielmehr damit zu rechnen, dass sich die Lebenserwartung der Frauen derjenigen der Männer angleichen wird. Für beide Geschlechter wird die Lebenserwartung künftig wahrscheinlich weiter steigen.
2. Herausforderungen für die Wirtschaft
Diese Entwicklung stellt eine grosse Herausforderung für die Wirtschaft dar. Man wird Massnahmen ergreifen müssen, um die Produktivität zu steigern. Die Wirtschaft wird mehr Zuwanderung brauchen. Dies wird auch die Migrationspolitik vor grosse Herausforderungen stellen.
Auf der positiven Seite bildet die aktive und gesunde ältere Generation einen neuen Markt. Freizeit, Tourismus, Wellness und Kosmetik profitieren. Aber auch die Bau- und Wohnbranche passen ihre Produkte den Bedürfnissen älterer Menschen an.
3. Auswirkungen auf die Sozialversicherungen
Diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf die Sozialversicherungen: Wird die finanzielle Belastung in Zukunft nicht zu gross?
Muss allenfalls die Soziallastquote, das heisst der Anteil des BIP, der für die Finanzierung der Sozialversicherungen bestimmt ist, gebremst oder sogar stabilisiert werden?
Wir müssen eine gewissenhafte Debatte über diese Fragen führen. Aber wir müssen auch handeln!
4. Die aktuellen Gesetzesrevisionen
Welche Reformen sind zur Zeit in meinem Departement im Gang?
4.1. Elfte AHV-Revision
Zuerst zur AHV: Der AHV-Fonds wird, wenn man die Schulden der IV als Aktiven betrachtet, schon im Jahre 2013 in Schwierigkeiten sein. Er wird klar auf unter siebzig Prozent einer Jahresausgabe sinken und dann weiter abnehmen. Dies wird unweigerlich zu einer Tresorerie-Knappheit führen.
Noch drastischer stellt sich die Situation dar, wenn man die IV-Schulden als nicht zahlbar betrachtet: Faktisch wird die AHV bis Ende 2012 nur noch über liquide Mittel in der Höhe von rund 15 bis 20% einer Jahresausgabe verfügen! Daher schlägt der Bundesrat die folgenden Massnahmen zur Sicherung der AHV vor:
Erstens, sieht die Revision das einheitliche Rentenalter 65 für Frauen und Männer vor. Um besonderen Situationen Rechnung zu tragen, werden die Möglichkeiten für den Vorbezug der Rente flexibilisiert. Dies erfolgt jedoch ohne Subventionierung der Rente.
Zweitens, wird der minimale Deckungsgrad des AHV-Ausgleichsfonds bei siebzig Prozent der Jahresausgaben festgelegt.
Falls diese Limite unterschritten wird, werden die AHV-Renten nicht mehr alle zwei Jahre angepasst. Sie werden nur noch angepasst, wenn die Teuerung seit der letzten Anpassung mehr als vier Prozent beträgt.
Sinkt der Stand des Fonds gar unter die noch vertretbaren fünfundvierzig Prozent, so werden die Rentenanpassungen ausgesetzt, bis fünfundvierzig Prozent wieder erreicht ist. Das Ziel dieser Massnahme besteht darin, auf die Politiker den Druck zur Durchführung der notwendigen Reformen zu erzeugen.
Drittens, sehen wir die Einführung einer Überbrückungsrente vor. Die Leistung wird Versicherten zwischen 62 und 65 angeboten, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Damit wird einer Versichertengruppe, die darauf besonders angewiesen ist, der vorzeitige Altersrücktritt ermöglicht.
Das vorgeschlagene Modell besticht durch Vorteile gegenüber anderen diskutierten Vorschlägen. Es ist sozial verträglich und finanzierbar. Die Kosten werden durch entsprechende Einsparungen kompensiert.
Die 11. AHV-Revision mit allen ihren Massnahmen (inkl. Überbrückungsrente) entlastet die AHV im Schnitt der Jahre 2009-2020 um 340 Mio. pro Jahr.
Aber das reicht nicht. Damit die AHV auch langfristig gesichert werden kann, muss in den nächsten zwei bis drei Jahren eine weitere Revision folgen. Gegenstand dieser Revision werden insbesondere Fragen der Erschliessung neuer Finanzierungsquellen und der Erhöhung des Rentenalters bilden.
Anpassungen sind auch im Bereich der zweiten Säule in Vorbereitung: Einerseits muss der steigenden Lebenserwartung Rechnung getragen werden. Und andererseits müssen die langfristigen Renditeerwartungen auf den Finanzmärkten in Betracht gezogen werden. Deshalb wird der Umwandlungssatz bis ins Jahr 2011 ein weiteres Mal abgesenkt werden.
In einem System, welches auf 45 Jahren gebaut ist, ist es intelligent, vorsichtig zu sein und etwas mehr Geld zur Verfügung zu stellen als am Schluss zu wenig zu haben.
4.2. Untaugliche Initiativen der Linken (Allgemeine Flexibilisierung des Rentenalters und Kosa-Initiative)
Zur Verbesserung der sozialen Wohlfahrt vermag vor allem die von den Gewerkschaften eingereichte Initiative zur allgemeinen Flexibilisierung und Herabsetzung des Rentenalters nichts beizutragen. Zudem ist dieser Vorschlag nicht finanziert.
Nichts zur Lösung der Probleme der AHV vermag auch die KOSA-Initiative beizusteuern. Diese wird dem Volk im kommenden September zur Abstimmung unterbreitet.
Nach dieser Initiative soll der Reingewinn der Nationalbank, der heute zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund geht, inskünftig anders verteilt werden: eine Milliarde geht fix an die Kantone, der Rest soll in den Ausgleichsfonds der AHV fliessen.
Bundesrat und Parlament lehnen diese Initiative ab, weil sie die Finanzierung der AHV nicht langfristig sicherstellen kann. Sie verteilt lediglich Mittel um und entzieht den Kantonen Einnahmen.
Gegenwärtig schüttet die SNB jährlich 2,5 Milliarden Franken aus. Davon würden gemäss Initiative 1,5 Milliarden der AHV zugute kommen.
Die hohe aktuelle Ausschüttung besteht jedoch grösstenteils aus dem Abbau bisher nicht verteilter Gewinne. Nach Abtragung der Ausschüttungsreserve rechnet die SNB mit einem ausschüttbaren Jahresgewinn von 1 Milliarde Franken pro Jahr. Die AHV ginge nach Abzug des Kantonsanteils also leer aus.
Die Initiative gefährdet auch die Unabhängigkeit der Nationalbank, indem sie deren Geld- und Währungspolitik dem Einfluss der Sozialpolitik aussetzt. Die Folge wäre ein instabiler Schweizer Franken und höhere Zinsen. Und höhere Zinsen sind wohl das Letzte, das sich ein Hauseigentümer wünscht…
4.3. Im Gesundheitswesen und bei der Pflegefinanzierung
Die demographische Entwicklung hat auch bedeutende Auswirkungen auf das Gesundheitswesen und die Finanzierung der Langzeitpflege.
Wie erwähnt, leben die älteren Menschen heute länger und das bei guter Gesundheit. Diese an und für sich erfreuliche Tatsache hat aber auch zur Folge, dass im Alter vermehrt chronische Krankheiten und ein erhöhter Pflegebedarf bestehen. Immer mehr Betagte benötigen Pflege zuhause oder in einem Pflegeheim.
Schätzungen gehen davon aus, dass sich die Pflegekosten in den nächsten fünfundzwanzig Jahren verdoppeln werden (von 6,5 im Jahr 2001 auf 15 Milliarden 2030). Wer wird diese Kosten bezahlen?
Ist es Aufgabe der Gesellschaft, die Pflege im Alter über die Sozialversicherungen zu finanzieren? Oder ist es Sache jedes Einzelnen, für die eigenen Pflegekosten aufzukommen? Wo sind die Grenzen der Sozialversicherungen?
Es gilt das richtige Gleichgewicht zwischen Solidarität und persönlicher Verantwortung zu finden und gleichzeitig sicherzustellen, dass der Zugang zur Pflege für alle gewährleistet ist.
Die Ausgestaltung der Pflegefinanzierung ist ein komplexes Unterfangen. Mit der laufenden Reform soll in erster Linie verhindert werden, dass die steigenden Pflegekosten immer stärker von der Krankenversicherung getragen werden müssen.
Die Reform sieht deshalb vor, den Anteil der Krankenversicherung zu begrenzen. Diese soll nicht die vollen Pflegekosten vergüten, sondern nur einen Beitrag an die Pflegekosten ausrichten. Der Restkostenanteil wird den Leistungsempfängern in Rechnung gestellt und von diesen grundsätzlich aus eigenen Mitteln bezahlt. Wo das nicht möglich ist, können Ergänzungsleistungen beansprucht werden.
Die Schaffung einer eigenständigen Pflegeversicherung ist nicht sinnvoll. Erfahrungen im Ausland zeigen, dass damit einzig neue Begehrlichkeiten geweckt und zusätzliche Kosten ausgelöst werden.
5. Schaffung einer Säule 3c
Zum Schluss möchte Ihnen noch von einer möglichen Reform erzählen, welche ich als gute Lösung für den Mittelstand betrachte. Mir schwebt vor, dass – parallel zur Säule 3a – eine Säule 3c geschaffen würde, die über die Aufgabe der Erwerbstätigkeit hinaus besteht.
Die Grundidee dieses Vorschlags ist, dass wie bei der Säule 3a ein individuelles Konto zur Deckung der Pflegekosten geäufnet wird. Denkbar wäre, dass von einem gewissen Alter an freiwillig jedes Jahr Beiträge steuerfrei angespart werden können bis ein bestimmter Maximalbetrag (zum Beispiel 150'000) erreicht ist.
Dieses Konto wäre zweckgebunden und ausschliesslich für die Finanzierung der Kosten der Pflege zuhause (Spitex) oder im Heim bestimmt. Mit dieser Lösung könnte die Eigenverantwortung gestärkt und die Allgemeinheit von gewissen Kosten entlastet werden.
Schlussbemerkungen
Meine Damen und Herren, es braucht diese Reformen, davon bin ich überzeugt. Parallel dazu müssen aber weitere Massnahmen getroffen werden. Auch Ihren Verband möchte ich aufrufen, mitzudenken und zu handeln.
Der öffentliche Raum muss alters-, behinderten- und kindergerecht gestaltet werden. Die Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs muss verbessert werden, um die Mobilität zu fördern. Wir müssen anders bauen, um die gesellschaftliche Integration der älteren Menschen zu fördern.
Als Eigentümerin und Eigentümer muss man sich fragen, inwieweit das eigene Heim den Bedürfnissen entspricht, die man als älterer Mensch haben wird. Ist der Ausbau altersgerecht? Liegt es in der Nähe von öffentlichen Verkehrsmitteln? Werden wir in der Lage sein, dort ein unabhängiges Leben zu führen, selbst mit einigen leichteren Behinderungen?
Letztlich ist es die Aufgabe jedes Einzelnen von uns, in allen Phasen des Lebens der eigenen Gesundheit Sorge zu tragen und rechtzeitig ans Alter zu denken.
Zum Schluss möchte ich Ihnen das Rezept für ein langes Leben mitgeben, an das ich selbst glaube: Wer aktiv bleibt, kann als älterer Mensch seine Qualitäten voll entfalten.
Diese Haltung erlaubt, unser berufliches Know-how, aber auch unsere Lebenskompetenzen an die Jüngeren weiterzugeben. Damit tragen wir dazu bei, günstige Lebensbedingungen für die Gesundheit aller zu schaffen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.