Fachkräfteinitiative: Bund arbeitet intensiv an der Umsetzung von 30 Massnahmen

Bern, 19.06.2015 - Der Bundesrat hat am 19. Juni 2015 den ersten Monitoring-Bericht zur Fachkräfteinitiative gutgeheissen. Nach einer Aufbauphase hat der Bundesrat die Liste der Massnahmen ergänzt. Der Bund ist nun intensiv an der Umsetzung der 30 Massnahmen. Der Bundesrat nahm gleichentags die Vereinbarung mit den Kantonen zur besseren Mobilisierung von inländischen Fachkräften zur Kenntnis.

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF lancierte 2011 die Fachkräfteinitiative (FKI) und koordiniert sie innerhalb des Bundes und mit den Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. 2013 beschloss der Bundesrat ein Massnahmenkonzept. Die FKI bündelt aber auch Massnahmen, die bereits früher eingeleitet wurden. Die Umsetzungsphase begann 2015 und dauert bis 2018. Mit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative gewann die verstärkte Nutzung des inländischen Fachkräftepotenzials noch an Bedeutung. Der Bundesrat beschloss im September 2014, die verschiedenen Massnahmen zu intensivieren und neue zu lancieren. Diese werden im vorliegenden Bericht noch nicht im Detail abgehandelt. Die Liste der Massnahmen des Bundes ist mit dem Abschluss der Aufbauphase komplett.

Der nun gutgeheissene erste Monitoring-Bericht des WBF zeigt auf, dass die Umsetzung der 30 Massnahmen, die unter die Federführung des Bundes fallen, auf gutem Weg ist. Schritt für Schritt werden Erfolge in den einzelnen Bereichen verzeichnet; es sind jedoch weiterhin grosse Anstrengungen aller Beteiligten notwendig, um das Ziel der FKI zu erreichen. Die Massnahmen werden von den jeweils zuständigen Departementen vorangetrieben und vom WBF koordiniert. Der Bericht „Fachkräfteinitiative - Stand der Umsetzung und weiteres Vorgehen" beinhaltet eine detaillierte Aufzählung der Massnahmen. Untenstehend ist exemplarisch eine Auswahl in den vier prioritären Handlungsfeldern aufgeführt:

Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Für die stärkere Integration vor allem gut ausgebildeter Frauen in den Arbeitsmarkt stellen die unvorteilhaften steuerlichen Bedingungen ein grosses Hindernis dar, wie ein im Zusammenhang mit der FKI erstellter Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zeigt. Sobald das Resultat einer eventuellen Volksabstimmung über die Volksinitiative  „Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" vorliegt, wird das EFD dem Bundesrat Antrag zum weiteren Vorgehen stellen und erneut eine Vorlage zur Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung der Ehepaare ausarbeiten. Weiter soll geprüft werden, ob Kinderdrittbetreuungskosten als Gewinnungskosten zu betrachten sind oder das Maximum des heutigen Steuerabzugs erhöht werden soll. Im Bereich der ausserfamiliären Kinderbetreuung wurden in den letzten Jahren bereits grosse Fortschritte erzielt. Zur Ergänzung des bestehenden, bis 2019 verlängerten Anstossprogrammes sieht der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von maximal 100 Millionen Franken mit einer Laufzeit von acht Jahren vor. Zudem wird das EDI dem Bundesrat bis Anfang 2016 ein Konzept unterbreiten, wie mögliche Unterstützungs- und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige gemeinsam mit den Kantonen lanciert und weiterentwickelt werden können.

Ältere Arbeitnehmende
Im April 2015 fand die erste Nationale Konferenz zur Thematik statt. Bund, Kantone und Sozialpartner verabschiedeten eine gemeinsame Schlusserklärung sowie eine Roadmap mit Massnahmen. So soll beispielsweise das Instrumentarium der Arbeitslosenversicherungen mit den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) optimiert werden. Eine zweite Nationale Konferenz wird voraussichtlich im April 2016 stattfinden.

Höherqualifizierung
Der Masterplan Bildung Pflegeberufe zur Steigerung der inländischen Ausbildungsabschlüsse in diesem Bereich hat die Ziele weitgehend erreicht. So hat sich die die Zahl der Abschlüsse 2014 im Vergleich zu 2007 mehr als verdoppelt. Mit weiteren Projekten wie „Match-Prof" - dank dem jedes Jahr hunderte Jugendliche zusätzlich eine Lehrstelle finden sollen - wird sichergestellt, dass Personen ohne Berufsausbildung ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen können. Die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten in der Schweiz bildet einen Schwerpunkt der Botschaft zu Bildung, Forschung und Innovation 2017-2020, die der Bundesrat voraussichtlich im Frühjahr 2016 verabschieden wird. Die Zahl der Studienplätze für angehende Ärzte wurde seit 2007 um 30% auf 950 Plätze erhöht; Handlungsbedarf besteht jedoch weiterhin.

Innovation
Technologische aber auch organisatorische Entwicklungen und Innovationen tragen dazu bei, unter anderem im Gesundheitsbereich die Qualität und Effizienz zu erhöhen und damit den Fachkräftebedarf zu reduzieren. Solche Innovationen werden beispielsweise im Programm „Active and Assisted Living" gefördert. Der Bundesrat hat das EDI zudem beauftragt, ein Förderprogramm „Interprofessionalität im Gesundheitswesen 2017-2020" zu lancieren. Dabei geht es um die Frage, wie die Kompetenzen der verschiedenen Gesundheitsfachpersonen möglichst optimal eingesetzt werden können.

Die verstärkte Nutzung des inländischen Fachkräftepotenzials gelingt nur, wenn sich alle Partner - neben dem Bund in erster Linie die Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt - mit voller Kraft für die gemeinsamen Ziele einsetzen. Das WBF und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) haben eine Vereinbarung zur besseren Mobilisierung des Potenzials an Fachkräften und darüber hinaus generell an inländischen Arbeitskräften in den Jahren 2015-2018 namens „FKI plus" erarbeitet, um ihre Zusammenarbeit zusätzlich zu verstärken. Die Vereinbarung wurde am 19. Juni und gleichentags auch von der KdK-Plenarversammlung zur Kenntnis genommen.

Die Federführung sowie die Finanzierung der Massnahmen liegen bei den fachlich zuständigen Bundesämtern oder Kantonen.


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Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit, SECO
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Informationsdienst WBF
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