Kosten der Kinderkrippen halten dem Auslandsvergleich stand

Bern, 01.07.2015 - Ein Platz in einer Schweizer Kinderkrippe kostet im Betrieb ähnlich viel wie in ausländischen Vergleichsregionen. Allerdings müssen die Eltern in der Schweiz bedeutend mehr aus der eigenen Tasche an die familienexterne Kinderbetreuung bezahlen als jene im Ausland. Zu diesen Ergebnissen kommt ein Bericht des Bundesrates. Dieser sieht denn auch kaum Sparmöglichkeiten bei den Krippenkosten. Er will hingegen Anreize dafür schaffen, dass Kantone und Gemeinden ihr finanzielles Engagement erhöhen und dadurch die Eltern entlasten. Darauf zielt die Gesetzesvorlage ab, die der Bundesrat am vergangenen 20. Mai in Auftrag gegeben hat.

Die kaufkraftbereinigten Vollkosten für einen Krippenplatz in den Kantonen Zürich und Waadt liegen im Rahmen der Vergleichsregionen in Österreich, Deutschland und Frankreich. Dies zeigt eine Studie, auf die sich der Bericht des Bundesrates abstützt. In den ländlichen Vergleichsregionen und in Ostdeutschland fallen die Betriebskosten tiefer aus, in den städtischen Gebieten hingegen höher als in den Schweizer Vergleichskantonen. Überall machen die Personalkosten den grössten Teil der Vollkosten aus. Die auch kaufkraftbereinigt höheren Löhne in der Schweiz sind der Hauptgrund für die leicht überdurchschnittlichen Vollkosten eines Krippenplatzes in den Schweizer Vergleichsregionen, zusammen mit den längeren Öffnungszeiten.

In den ausländischen Vergleichsregionen beteiligt sich die öffentliche Hand deutlich stärker an den Krippenkosten als in der Schweiz. Der Anteil der Kosten, den die Eltern selbst tragen müssen, ist in der Schweiz viel höher, und es gibt deutlich weniger subventionierte Plätze. Der Maximaltarif in der Schweiz entspricht meistens etwa den effektiven Vollkosten, während in den Nachbarländern die Maximaltarife massiv unter den Vollkosten liegen, womit auch Eltern mit hohen Einkommen subventioniert werden.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Bundesrates

Der Forschungsbericht stellt fest, dass in der Schweiz keine grossen Einsparmöglichkeiten bestehen. Einsparungen wären einzig bei den Löhnen und Öffnungszeiten denkbar. Da allerdings die Löhne des Betreuungspersonals im Vergleich mit anderen Branchen oder Berufen bereits eher tief sind, hätte eine Senkung Qualitätseinbussen zur Folge und würde den bereits bestehenden Mangel an qualifiziertem Personal verschärfen. Eine Verkürzung der Öffnungszeiten würde angesichts der vergleichsweise langen Arbeitszeiten der Eltern das Angebot verschlechtern.

Der Bundesrat kommt deshalb zum Schluss, dass die genannten möglichen Einsparungen kontraproduktiv wären. Sie stünden auch im Widerspruch zu seinem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu verbessern. Deshalb steht für ihn weiterhin die Förderung von Rahmenbedingungen im Zentrum, die es den Eltern erleichtern erwerbstätig zu sein. Insbesondere gilt es zu verhindern, dass ein erhöhter Verdienst durch Mehrausgaben für die Betreuungskosten aufgebraucht wird. Mit seinem Entscheid vom 20. Mai dieses Jahres hat der Bundesrat entsprechende Massnahmen in die Wege geleitet. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, bis im September 2015 einen Vernehmlassungsentwurf für eine befristete Gesetzesgrundlage zu erarbeiten. Kantone, Gemeinden und allenfalls Arbeitgeber, die ihr finanzielles Engagement für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöhen, sollen vom Bund befristet unterstützt werden. Ziel ist es, dadurch die finanzielle Belastung der Eltern zu senken. Zudem will der Bund auch Projekte mitfinanzieren, mit denen die Betreuungsangebote vor allem für Kinder im Schulalter noch besser an die Bedürfnisse der Eltern angepasst werden.

Der Bericht des Bundesrates „Vollkosten und Finanzierung von Krippenplätzen im Ländervergleich“ wurde zur Beantwortung des Postulats von Nationalrätin Bulliard-Marbach „Krippen vergünstigen und den Sektor dynamisieren“ (13.3259) erarbeitet. Er stützt sich ab auf einen Forschungsbericht im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Dieser basiert auf Fallstudien über die Kantone Zürich und Waadt sowie über Salzburg, Tirol, Frankfurt a.M., Dresden, Lyon sowie Umgebung von Lyon.


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Cornelia Louis
Leiterin Ressort Finanzhilfen für
familienergänzende Kinderbetreuung
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Der Bundesrat
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