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Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge zur Kenntnis genommen. Gemäss seinem Entscheid vom 16. November 2005 beauftragt er das EDI, bis November 2006 eine Botschaft auszuarbeiten, welche die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8% auf 6,4% vorsieht. Da die Renditeerwartungen auf den Finanzmärkten auf lange Sicht deutlich gesunken sind, erfolgt die Senkung rascher und stärker als im Rahmen der 1. BVG-Revision bereits vorgesehen. Das Inkrafttreten der Vorlage ist für den 1.1.2008 geplant, der Senkungsprozess soll sich in vier Schritten über den Zeitraum 2008 bis 2011 erstrecken.