Vernehmlassung zur Anpassung der Grundversorgung im Fernmeldebereich

Biel/Bienne, 29.09.2015 - Die Grundversorgung im Fernmeldebereich an die verschiedenen Bedürfnisse sowie an die technologische Entwicklung anpassen – das ist das Ziel der Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV), die vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in die Vernehmlassung gegeben wird. Ab 2018 soll für einen Internetzugang keine Telefonleitung mehr nötig sein. Ausserdem wird die Datenübertragungsrate auf 3000/300 Kbit/s erhöht. Im Preis für ein Festnetzabonnement müssen künftig sämtliche Anrufe ins schweizerische Fest- und Mobilfunknetz inbegriffen sein, wobei dessen Preis höchstens 27.20 Franken pro Monat betragen darf. Im Weiteren muss nicht mehr in jeder Gemeinde eine öffentliche Sprechstelle (Publifon) zur Verfügung stehen. Die interessierten Kreise können bis am 1. Dezember 2015 zur Vorlage Stellung nehmen.

Im Hinblick auf die Vergabe der nächsten Grundversorgungskonzession gibt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) den Revisionsentwurf der FDV, in der der Umfang der Grundversorgung festgelegt ist, in die Vernehmlassung. Die Änderungen tragen den Bedürfnissen der Konsumentinnen und Konsumenten und der Wirtschaft sowie der Entwicklung der Technik Rechnung. Die aktuelle Grundversorgungskonzession, die der Swisscom erteilt worden ist, läuft Ende 2017 aus.

Drei neue Anschlussangebote

In Zukunft wird die Grundversorgungskonzessionärin nicht mehr die traditionellen Analog- und Digitalanschlüsse (ISDN) anbieten, sondern ihre Angebote auf einen multifunktionalen, auf IP-Technologie (Internet-Protokoll) basierenden Anschluss ausrichten. Die Entwicklung der Technologien und der Fernmeldedienste fördert die Umstellung der Telekommunikationsnetze auf die IP-Technologie.Für die Konsumentinnen und Konsumenten stehen drei Angebote zur Auswahl: öffentlicher Telefondienst, Internetzugang oder eine Kombination der beiden. Wie in der Vergangenheit sind in der Verordnung die monatlichen Höchstpreise (exkl. MwSt.) festgelegt: Diese belaufen sich auf 27.20 Franken für den Telefondienst und auf 58.75 Franken für das Gesamtangebot, also den Telefondienst und den Internetzugang. In beiden Fällen sind Anrufe ins schweizerische Fest- und Mobilfunknetz inbegriffen. Ein reiner Internetzugang kostet monatlich 44.85 Franken. Zur Festlegung dieser Preisobergrenzen stützte sich der Gesetzgeber auf die derzeit geltenden Preise unter Berücksichtigung der Besonderheiten der neuen Angebote. Damit jeder Person qualitativ hochstehende Grundversorgungsdienste zur Verfügung stehen, wird die derzeitige Mindestübertragungsrate um 1000/100 Kbit/s auf 3000/300 Kbit/s erhöht.

Neuer Dienst für hörbehinderte Menschen

Für hörbehinderte Menschen wird neu ein Vermittlungsdienst in Gebärdensprache über Videotelefonie in den Grundversorgungskatalog aufgenommen, um die soziale Integration von Menschen mit einer Behinderung zu fördern. Die derzeitigen Dienste – der Transkriptionsdienst und SMS-Vermittlungsdienst für Hörbehinderte und der Verzeichnis- und Vermittlungsdienst für Sehbehinderte und Personen mit eingeschränkter Mobilität – bleiben Teil der Grundversorgung.

Wegfall verschiedener Dienste

Gewisse Dienste wurden aus dem Grundversorgungsumfang entfernt, da sie entweder nicht mehr einem wesentlichen Bedürfnis entsprechen oder es auf dem Markt Konkurrenzangebote oder alternative Dienste gibt. Nicht mehr zur Grundversorgung gehören demnach das Sperren abgehender Verbindungen, die Datenübertragung über Schmalband, die Telefaxverbindungen sowie die Bereitstellung mindestens einer öffentlichen Sprechstelle pro Schweizer Gemeinde.

Weiteres Vorgehen im Hinblick auf die Konzessionserteilung

Die interessierten Kreise sind eingeladen, bis am 1. Dezember 2015 zum Revisionsentwurf Stellung zu nehmen. Sobald die neue FDV vom Bundesrat verabschiedet worden ist, kann die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) das Verfahren zur Erteilung der neuen Grundversorgungskonzession vorbereiten. Die aktuelle Konzession war der Swisscom 2007 für einen Zeitraum von 10 Jahren erteilt worden.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Medienstelle,
+41 58 460 55 50, media@bakom.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Kommunikation
http://www.bakom.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-58905.html