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Der Einsatz der Aufklärungsmittel erfolgt im Rahmen des vom Bundesrat am 25. Mai 2004 und vom Parlament am 5. Oktober 2004 beschlossenen Assistenzdienstes der Armee zur Verstärkung des Grenzwachtkorps bei den Grenzschutzmassnahmen (LITHOS). Dieser bis 31. Dezember 2007 dauernde Einsatz liegt in der Einsatzverantwortung des Grenzwachtkorps.
Die Aufklärungsmittel ADS-95 und FLIR/Super Puma werden auf Gesuch des GWK hin nur punktuell eingesetzt. Es handelt sich nicht um eine permanente und flächendeckende Überwachung. Die aus einsatztechnischen Gründen (Fluglärm/Sichtbarkeit) und auf Grund gesetzlicher Vorschriften einzuhaltenden Flughöhen ermöglichen lediglich Bildaufnahmen von eingeschränkter Qualität. Die aufgenommenen Bilder lassen nur Personensilhouetten und deren Bewegungen erkennen.
Gemäss Datenschutzgesetz (DSG) dürfen Organe des Bundes auch besonders schützenswerte Personendaten und Persönlichkeitsprofile ohne Vorliegen einer formell-gesetzlichen Grundlage ausnahmsweise bearbeiten, wenn der Bundesrat dies im Einzelfall bewilligt, weil die Rechte der betroffenen Personen nicht gefährdet sind. Demnach kann der Bundesrat den Einsatz von Aufklärungsmittel der Luftwaffe zugunsten des GWK im Rahmen des Einsatzes LITHOS genehmigen.
Um den Bedenken des EDSB betreffend die Gefährdung der Rechte der betroffenen Personen Rechnung zu tragen, ist, zumindest bis zum Inkrafttreten des revidierten Zollgesetzes sowie der in Revision befindlichen Verordnung über die Geländeüberwachung mit Videogeräten, auf die Aufzeichnung von Personendaten zu verzichten.
Der Beschluss trägt damit sowohl den Anliegen des Datenschutzes als auch den Anforderungen der Sicherheit an der Grenze Rechnung.