Ausweisentzüge nahmen 2015 leicht zu

Bern, 19.04.2016 - Gut 80‘000 Personen mussten 2015 in der Schweiz ihren Führerausweis abgeben, etwas mehr als im Jahr zuvor. Hauptgründe waren wie im letzten Jahr überhöhte Geschwindigkeit und Fahren im angetrunkenen Zustand. Das zeigen die neusten Zahlen aus dem Administrativmassnahmenregister (ADMAS) des Bundesamts für Strassen (ASTRA).

Letztes Jahr wurden in der Schweiz 80‘176 Führerausweise entzogen. Das sind 2417 mehr als im Jahr davor. Hauptgründe sind wie in den Vorjahren das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit sowie Alkohol am Steuer. Die Ausweisentzüge wegen zu schnellen Fahrens nahmen um 2,2 Prozent auf 30‘622 zu. Zum Vergleich: Im Rekordjahr 2010 waren es 35‘427 Fälle gewesen.

Auf Vorjahresniveau geblieben sind die Administrativmassnahmen gegen alkoholisierte Lenker und Lenkerinnen. Während die Ausweisentzüge (0,80 Promille und mehr) um 0,6 Prozent auf 15‘686 minim abnahmen, stiegen die Verwarnungen (0,50 - 0,79 Promille) um 1,3 Prozent auf 6369 leicht an.

Erneut gestiegen ist die Zahl der Ausweisentzüge wegen Fahrens unter Drogeneinfluss. 4554 Personen mussten deswegen den Ausweis abgeben, das sind 13,3 Prozent mehr als im Vorjahr.

Die Ausweisentzüge wegen Unaufmerksamkeit und Ablenkung (z.B. unerlaubte Verwendung von Telefon oder Navigationsgerät) haben im Vergleich zum letzten Jahr nur leicht zugenommen, um 1,4 Prozent auf 10‘735. Markant angestiegen sind die Verwarnungen in dieser Kategorie (Zunahme um 20,7 Prozent auf 6594).

Rund 60 Prozent der Ausweisentzüge im Jahr 2015 waren auf einen bis drei Monate befristet. 26,9 Prozent der Ausweise mussten hingegen auf unbestimmte Zeit entzogen werden. Dies entspricht einer Zunahme von 12,7 Prozent.

Verschärfte Ausweisentzugsregelung greift

Das im Jahre 2005 eingeführte Kaskadensystem (stufenweise Verlängerung der Entzugsdauer für Wiederholungstäter bis zum unbefristeten Führerausweisentzug) zeigt seine Wirkung. Während bei den Ersttätern die Anzahl Führerausweisentzüge nur leicht zugenommen hat, ist der Anstieg bei den Wiederholungstätern deutlicher. Gegen diese werden immer häufiger unbefristete Führerausweisentzüge verhängt.

Der 2005 eingeführte Führerausweis auf Probe musste 2015 im Vergleich zum Vorjahr erfreulicherweise erneut weniger oft annulliert werden. Gegenüber 2014 ist eine Abnahme von 1652 auf 1505 zu verzeichnen (minus 8,9 Prozent.

Leichte Abnahme bei den verkehrspsychologischen Untersuchungen

Im letzten Jahr wurden in der Schweiz 4‘376 (2014: 4'515) verkehrspsychologische Untersuchungen zur Abklärung der charakterlichen Eignung zum sicheren Fahren angeordnet. Dies bedeutet gegenüber den Vorjahren eine leichte Abnahme. Mit der Abnahme der Anzahl der verkehrspsychologischen Untersuchungen sinken auch die Entzüge wegen fehlender charakterlicher Voraussetzungen zum sicheren Fahren (Abnahme um 13,3 Prozent auf 1'156 Fälle).

Ausländische Verkehrssünder

Die Zahl der Personen mit ausländischem Führerausweis, denen aufgrund einer Widerhandlung verboten wurde, auf Schweizer Strassen ein Motorfahrzeug zu führen (befristetes Fahrverbot), hat im letzten Jahr weiter leicht zugenommen (plus 2,8 Prozent; von 19‘872 auf 20‘437 Fälle). Mit Abstand der häufigste Grund für das Fahrverbot sind Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Beweissichere Atemkontrolle statt Blutentnahme ab 1. Oktober

Am 1. Oktober 2016 wird in der Schweiz die beweissichere Atemalkoholkontrolle eingeführt. Damit ist bei einem angetrunkenen Fahrzeuglenker keine Blutentnahme mehr nötig, um die Fahrunfähigkeit festzustellen. Bisher war ab 0,8 Promille eine Blutprobe zwingend. Heute sind auf dem Markt technisch hoch entwickelte Geräte erhältlich, die den Atemalkoholwert beweissicher bestimmen können. Diese werden in zahlreichen europäischen Staaten schon seit Längerem eingesetzt.

Bei der Atemalkoholprobe wird gemessen, wie viel Alkohol die betroffene Person in ihrer Atemluft hat (Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft; mg/l). Bei einer Blutprobe wird hingegen ermittelt, wie viel Alkohol jemand im Blut hat (Gramm Alkohol pro Kilo Blut; g/kg = Promille). Für die beiden Messarten werden somit unterschiedliche Messeinheiten verwendet. Das Parlament hat deshalb im Juni 2012 zusätzlich zu den bereits bestehenden Blutalkoholgrenzwerten eigene Grenzwerte für den Atemalkohol festgelegt: 0,4 mg/l Atemalkohol entsprechen 0,8 Promille Blutalkohol; 0,25 mg/l Atemalkohol entsprechen 0,5 Promille Blutalkohol.

Für die Fahrzeuglenkenden ändert sich nichts. Es gibt weder eine Lockerung noch eine Verschärfung der Vorschriften. Die Regeln bleiben die gleichen.

 

 

 

 


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