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Grundsätzlich obliegt die Aufsicht über eine Fluggesellschaft der Behörde des Herkunftslandes. Das BAZL nimmt jedoch bei Gesellschaften von ausserhalb des EU-Raumes, Norwegens, Islands und Nordamerikas ergänzende Abklärungen bezüglich der Sicherheit vor, ehe eine Landebewilligung gewährt wird. So muss die Gesellschaft etwa nachweisen, dass sie die internationalen Sicherheits-Bestimmungen einhält.
Mit der Veröffentlichung der gesperrten Fluggesellschaften schafft das BAZL in einem ersten Schritt nun mehr Transparenz. Ziel des Amtes ist in einem zweiten Schritt eine europaweit abgestimmte Regelung, das heisst eine zentrale Bekanntgabe aller mit einem Landeverbot belegten Fluggesellschaften. Aus diesem Grund hat die Schweiz auf der Ebene der Europäischen Zivilluftfahrt-Konferenz (ECAC) einen Vorstoss lanciert. Die ECAC, der 42 Staaten angehören, hat letztes Wochenende einen Aktionsplan in diese Richtung verabschiedet. BAZL-Direktor Raymond Cron betreut neu den Bereich Sicherheit innerhalb der ECAC. Er misst dem Thema Kontrollen von ausländischen Fluggesellschaften eine hohe Priorität zu.Ergänzend zu den Informationen über gesperrte Fluggesellschaften will der Bund auch mehr Transparenz bei den Reiseveranstaltern herstellen. So werden die notwendigen Schritte geprüft, um die Veranstalter zu verpflichten, ihrer Kundschaft bereits bei der Buchung den Namen der Gesellschaft bekannt zu geben, welche den Flug durchführen wird. In der EU existiert ein ähnlicher Vorschlag der Kommission.