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Unmittelbar nach dem Unglück der Crossair-Maschine vom vergangenen Samstag bei Bassersdorf sistierte das BAZL das auf ein Drehfunkfeuer gestützte, so genannte VOR/DME-Anflugverfahren auf die Piste 28. Dieser Vorgang entspricht einem internationalen Standard: Erst wenn eine Überprüfung ergeben hat, dass die Navigationsanlage einwandfrei funktioniert, darf das Anflugverfahren nach einem Unfall wieder freigegeben werden.
Anfang Woche führte eine Equipe der französischen Zivilluftfahrtsbehörde DGAC Messflüge auf das Drehfunkfeuer der Piste 28 durch. Dabei zeigte sich, dass die Anlage ihren Dienst innerhalb der geforderten Toleranz leistet. Nach Erhalt des schriftlichen Berichts analysierte das BAZL die Ergebnisse und kam zum Schluss, dass einer Wiedereröffnung des Anflugverfahrens aus technischer Sicht nichts im Wege steht.
Bis jedoch die genaue Unfallursache bekannt ist, hat das BAZL im Sinne einer zusätzlichen Vorsichtsmassnahme folgende Einschränkungen verfügt: Die Mindestsichtweite muss 4000 Meter betragen, und die Hauptwolkenuntergrenze darf nicht tiefer als 1200 Fuss über Grund liegen. Zudem dürfen sich im Bereich des Wolkenmessgerätes in der Region Bassersdorf ebenfalls keine Wolken unterhalb 1200 Fuss befinden.
Sobald gesicherte Informationen über den Unfallhergang vorliegen, wird das BAZL über die weitere Notwendigkeit dieser Auflagen befinden.