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Durch Medien sind in den letzten Tagen Informationen publik geworden über angeblich in der Schweiz mit einem Landeverbot belegte ausländische Fluggesellschaften. Auslöser für ein solches Landeverbot waren von BAZL-Inspektoren durchgeführte Stichprobenkontrollen an Flugzeugen auf Schweizer Flughäfen. Die Schweiz beteiligt sich seit dem Jahr 2000 systematisch an dem entsprechenden Programm der Europäischen Zivilluftfahrtskonferenz (ECAC).
Die Ergebnisse dieser BAZL-Stichproben, die via eine zentrale Datenbank nur den Behörden der teilnehmenden Staaten zugänglich sind, unterliegen den schweizerischen Datenschutzregelungen. Um jedoch die Verbreitung weiterer Gerüchte zu vermeiden und die Rechtssicherheit wieder herzustellen, gibt das BAZL im Sinne einer Präzisierung nachfolgend bekannt, welche Maschinen der in den Medien bereits erwähnten Gesellschaften tatsächlich nicht mehr in der Schweiz landen dürfen. Zur beschränkten Aussagekraft dieser Angaben hält das Amt aber folgendes fest:
Ob die mit einem Landeverbot belegten ausländischen Maschinen gesamthaft der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können und sollen, prüfen das BAZL und das UVEK weiterhin. Es gilt vor allem heikle datenschützerische und haftungsrechtliche Fragen sowie die Auswirkungen der Veröffentlichung auf das Stichprobenprogramm der ECAC zu klären. Weil diese Flugzeuge nicht in die Schweiz fliegen dürfen, besteht aber kein akuter Handlungsbedarf.