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Das Übereinkommen von Montreal verbessert die Situation der Passagiere in verschiedener Hinsicht: Ein verletzter Fluggast kann beispielsweise im Staat, indem er wohnt, eine Verantwortlichkeitsklage einreichen. Zudem wird die Höhe der Haftungsbeträge regelmässig überprüft, was eine Anpassung an die Teuerung erleichtert. Und schliesslich sieht das Übereinkommen vor, dass die Fluggesellschaften verpflichtet werden können, Vorauszahlungen zu leisten an Personen, die bei einem Unfall verletzt wurden.
Die Schweiz hat das Übereinkommen am 28. Mai 1999 unterschrieben, nachdem der Bundesrat am 5. Mai 1999 ihr zugestimmt hatte. Das Parlament hat das Übereinkommen von Montreal im Dezember 2004 genehmigt. Anfangs September 2005 wird das Montrealer Übereinkommen in der Schweiz in Kraft treten. Das Schweizer Recht wird anschliessend an das Übereinkommen angepasst. Gegenwärtig haben 54 Staaten das Übereinkommen unterschrieben, darunter auch die EU und die USA.