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Bis Ende Februar 2005 müssen zudem zwei teilweise über deutschem Hoheitsgebiet liegende Warteräume (Ekrit und Saffa) in die Schweiz verlegt werden. Entsprechend sind sämtliche An- und Abflugverfahren für den Flughafen Zürich anzupassen. Das Betriebsreglement legt diese Verfahren fest. Insbesondere bedingen die neuen Flugverfahren eine Anpassung der Luftraumstruktur rund um den Flughafen Zürich.
Der Warteraum Saffa soll aus der Region Singen (D) Richtung Südosten verschoben werden und zwischen Kreuzlingen und Weinfelden zu liegen kommen. Bei Ekrit, der heute zwischen Bad Säckingen (D) und Frick liegt, ist eine Verlegung südwärts auf die Höhe des oberen Fricktals geplant. Ebenfalls nach Süden verschoben werden soll der Warteraum Rapex, und zwar von der Region Rapperswil in das Gebiet Hochybrig. Beim Warteraum Bersu wiederum ist vorgesehen, ihn erst später, das heisst nach Februar 2005, von der Region Willisau über das Entlebuch zu zügeln. Die Mindesthöhen der Warteräume bewegen sich zwischen 2100 und 3950 Metern über Meer, weshalb gestützt auf die Lärmschutzverordnung keine relevanten Immissionen zu erwarten sind.Das BAZL hat heute die betroffenen Kantone über das Betriebsreglement und die neuen Warteräume informiert. Im März wird das Gesuchsdossier öffentlich aufgelegt. Um die betroffenen Kreise von unnötigem Aufwand zu entlasten, wird das BAZL die Einsprachen, die gegen die provisorischen Änderungen eingegangen sind, in das jetzt eingeleitete Genehmigungsverfahren übernehmen. Wer also gegen die Süd- und die vermehrten Ostanflüge bereits Einsprache erhoben hat, muss dagegen nicht nochmals einsprechen.
Inhaltlich zum neuen Betriebsreglement äussern kann sich das BAZL erst nach Prüfung der Eingaben aus der öffentlichen Auflage. Dann wird es entscheiden, ob und in welchem Umfang dem Gesuch des Flughafens stattgegeben werden kann. Der Entscheid ist gegen Ende Jahr zu erwarten. Betriebsreglement und Luftraumstruktur sollen Ende Februar 2005 in Kraft treten.