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Bis Ende Februar 2005 müssen zudem zwei teilweise über deutschem Hoheitsgebiet liegende Warteräume (Ekrit und Saffa) in die Schweiz verlegt werden. Deutschland hatte deren Aufhebung nach der Ablehnung des Staatsvertrags angekündigt. Entsprechend sind sämtliche An- und Abflugverfahren für den Flughafen Zürich anzupassen. Das neue Betriebsreglement wird diese Verfahren festlegen. Insbesondere bedingen die neuen Flugverfahren eine Anpassung der Luftraumstruktur rund um den Flughafen Zürich.
Die öffentliche Auflage des Gesuchs beginnt am 22. März und dauert bis 6. Mai. Das BAZL hört die vom Flughafenbetrieb tangierten Kantone sowie die süddeutschen Landkreise direkt an. Um die betroffenen Kreise von unnötigem Aufwand zu entlasten, wird das BAZL die Einsprachen, die gegen die provisorischen Änderungen eingegangen sind, in das jetzt eingeleitete Genehmigungsverfahren übernehmen. Wer also gegen die Süd- und die vermehrten Ostanflüge bereits Einsprache erhoben hat, muss dagegen nicht nochmals einsprechen. Einsprecher können den Entscheid des BAZL, der gegen Ende Jahr zu erwarten ist, an die Rekurskommission Infrastruktur und Umwelt weiterziehen.