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Zu Beginn dieser ersten Sitzung einigten sich die beiden Parteien auf die Arbeitsmethoden des Ausschusses. Demnach wird sich unter anderem künftig eine permanente Expertengruppe mit der Aufnahme neuer EU-Rechtserlasse befassen.
In materieller Hinsicht konzentrierten sich die Verhandlungen auf die weitere Entwicklung der europäischen Luftfahrtinstitutionen. Im Vordergrund standen dabei die neu geschaffene Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency, EASA) und die Verwirklichung eines einheitlichen europäischen Flugsicherungssystems (Single European Sky). In beiden Bereichen wird die Schweiz aktiv mitwirken; es besteht jedoch noch keine vollständige Einigung über die Modalitäten einer solchen Partizipation.Ebenfalls eingehend diskutiert wurde die Frage der staatlichen Beihilfen an Fluggesellschaften. Dabei waren sich beide Delegationen über die Bedeutung dieses Problemkreises für eine gesunde Entwicklung der Luftfahrt einig. Die schweizerische Delegation unterstrich die Tatsache, dass Sachverhalte, die vor Inkrafttreten des Abkommens eingetreten waren, nicht in den Kompetenzbereich des Gemischten Ausschusses fallen. Vor dem Hintergrund der in letzter Zeit in der EU und mit der Swissair-Krise auch in der Schweiz gemachten Erfahrungen kamen beide Delegationen überein, sich in Fragen, die den Bereich staatlicher Beihilfe tangieren könnten, weiterhin möglichst früh gegenseitig zu informieren.
Die nächste Sitzung des Gemischten Ausschusses ist für den 24. Juni 2003 geplant.