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Weil der Versicherungsmarkt keine adäquaten Versicherungsprodukte anbot, verlängerte das UVEK Ende Oktober die Sicherstellung durch den Bund um einen Monat. Da sich die Situation inzwischen nicht entscheidend verändert präsentiert, hat das UVEK einer weiteren Verlängerung der Garantien zugestimmt. Die Deckung umfasst Beträge ab jenen 50 Millionen Dollar, welche die Versicherungen noch garantieren, bis maximal 2 Milliarden Dollar.
Die interessierten schweizerischen Luftverkehrsgesellschaften können wiederum beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) um eine bis 24. Dezember 2001 befristete Sicherstellung nachsuchen. Sie verpflichten sich, dem Bund eine Prämie im gleichen Umfang zu bezahlen, wie sie die Versicherer vor der Kündigung der Verträge erhoben hatten. Da der Beschluss des Bundesrates eine maximale Erstreckung der Deckung bis 24. Dezember enthält, hat das UVEK keine Möglichkeit mehr, über dieses Datum hinaus eine nochmalige Verlängerung zu gewähren. Die Luftverkehrsunternehmen müssen folglich bis dann Lösungen mit der Privatversicherungsbranche finden.