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Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglementes durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist das im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) zu erarbeitende Objektblatt für den Flughafen Zürich. Es enthält unter anderem die raumplanerischen Bedingungen für den Betrieb des Flughafens. Die Genehmigung dieses Objektblattes liegt in der Kompetenz des Bundesrates.
Am 1. SIL-Koordinationsgespräch vom 25. Oktober hatte die Flughafen Zürich AG (Unique) fünf Varianten für das künftige Betriebsreglement präsentiert. Heute Donnerstag standen die den Varianten zugrunde liegenden Eckwerte im Mittelpunkt der Debatte. Die Flughafen Zürich AG lieferte eine Reihe ergänzender Angaben vor allem zu den umstrittenen Punkten Nachtruhe und Anzahl der prognostizierten Flugbewegungen. Diese Informationen dienen den Kantonen als weitere Grundlagen für ihre Entscheidfindungsprozesse.Zudem orientierte das Flugsicherungsunternehmen Skyguide über mögliche neue Warteräume im schweizerischen Luftraum. Weiteres Thema waren die Kriterien, nach denen die von Unique vorgelegten Varianten beurteilt werden sollen. Unter anderem werden sie an den Lärmbelastungen und den Investitionskosten für nötige Infrastrukturanlagen gemessen. Während die Kantone frei sind, die Bewertungskriterien zu übernehmen, sind sie für die Bundesstellen verbindlich.
Die beteiligten Kantone und Bundesstellen haben nun bis Anfang Februar 2002 Zeit, zu den Betriebsvarianten Stellung zu beziehen. Auf der Basis dieser Stellungnahmen wird die Flughafen Zürich AG die Varianten konkretisieren. Das nächste SIL-Koordinationsgespräch findet im März kommenden Jahres statt. Bis im Sommer 2002 soll der Koordinationsprozess mit der Variantenwahl abgeschlossen werden. Danach laufen die Erarbeitung des SIL-Objektblattes und das Bewilligungsverfahren für das Betriebsreglement in eigenständigen Prozessen weiter.