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Gemäss der vom Bundesrat verabschiedeten neuen Verordnung über den Such- und Rettungsdienst der zivilen Luftfahrt bleibt lediglich die Oberaufsicht beim BAZL. Die Leitstelle befindet sich neu bei der Rega. Für Suchmassnahmen mit Luftfahrzeugen ist künftig die Luftwaffe zuständig. Allfällige Rettungen werden wie bisher durch die Rega oder durch andere zivile Rettungsorganisationen durchgeführt. Die Auslagerung der SAR-Leitstelle ist Teil der Ende 2000 abgeschlossenen Reorganisation des BAZL. Die neue Organisation bringt dem Bund eine Kostenersparnis von rund 55'000 Franken pro Jahr.
Die Schweiz ist gemäss Anhang 12 des am 7. Dezember 1944 in Chicago abgeschlossenen Übereinkommens über die internationale Luftfahrt verpflichtet, innerhalb ihres Staatsgebietes für die zivile Luftfahrt einen Such- und Rettungsdienst zu organisieren.