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Den Staatsvertrag haben Repräsentanten der Schweiz und Deutschlands am 18. Oktober 2001 unterzeichnet. Damit er bis Februar 2005 vollumfänglich seine Wirkung entfalten kann, bedarf er der Ratifikation durch die beiden Länder. In der Schweiz liegt dies in der Kompetenz der Eidgenössischen Räte. Heute Montag hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates als erstes parlamentarisches Gremium die Beratung über den Staatsvertrag aufgenommen. Die Behandlung in den beiden Kammern ist für kommendes Jahr vorgesehen.