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Damit der Staatsvertrag seine Rechtskraft entfalten kann, bedarf er der Ratifikation durch die beiden Länder. In der Schweiz liegt dies in der Kompetenz der Eidgenössischen Räte. Die Behandlung des Geschäftes im Parlament ist im Verlauf des kommenden Jahres vorgesehen.
Provisorische Änderung Betriebsreglement Flughafen Zürich genehmigtMit Wirkung ab dem 19. Oktober hat das BAZL die provisorische Änderung des Betriebsreglementes für den Flughafen Zürich genehmigt. Damit kann die im Staatsvertrag verankerte Nachtflugsperre umgesetzt werden. Nicht gutgeheissen hat das BAZL jedoch eine an die Regelung über Deutschland anknüpfende Verlängerung der Nachtflugsperre über der Schweiz von 23.00 bis 06.00 Uhr (bisher 00.30 bis 05.30 Uhr). Damit entfällt die vom Flughafen Zürich anbegehrte Verlängerung des Flugbetriebes von 21.00 bis 22.00 Uhr ab Piste 16 Richtung Süden.
Mit seinem Entscheid hat das BAZL einem Teil der über 4500 Einsprachen stattgegeben, die gegen die Änderung des Betriebsreglementes eingegangen waren. Das BAZL anerkennt, dass die beantragten Änderungen als Ganzes eine erhebliche Mehrbelastung der Umwelt zur Folge hätten. Es hat deshalb nur jene Massnahmen gutgeheissen, die für die Einhaltung des Staatsvertrages unmittelbar erforderlich sind. Dazu gehört die Erlaubnis, von Osten auf die Piste 28 ab 05.30 Uhr sowie zwischen 22.00 und 00.30 Uhr anfliegen zu können. Abflüge ab der Piste 28 Richtung Westen sind neu ab 06.30 Uhr (bisher 07.00 Uhr) gestattet. Deren Zahl wird allerdings auf vier pro Tag beschränkt.Die jetzt genehmigten Anpassungen haben nur vorübergehenden Charakter. Die Flughafen Zürich AG (Unique) hat den Auftrag, bis im Oktober 2002 den Entwurf für ein neues Betriebsreglement einzureichen. Das zur Umsetzung dieses Betriebsreglementes nötige erste Koordinationsgespräch im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) findet am 25. Oktober 2001 statt.