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Der Staatsvertrag stellt zum einen sicher, dass die Schweiz auch weiterhin die Flugverkehrskontrolle im grenznahen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchführen kann. Diese Aufgabe wird auch künftig durch die Flugsicherungsgesellschaft Skyguide wahrgenommen. Weiter regelt der Staatsvertrag die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere legt der Staatsvertrag eine Begrenzung der Überflüge süddeutschen Gebiets auf 100'000 pro Jahr ab Februar 2005 fest, zudem bringt er zeitlich vorgezogen ausgedehntere Sperrzeiten für die Nutzung dieses Luftraums während der Nacht und an Wochenenden. Der Vertrag sichert der Schweiz eine ausreichend lange Übergangsfrist, um die nötigen Anpassungen ohne Einschränkungen für den Betrieb des Flughafens vornehmen zu können.