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Die verlängerte «Nachtruhe» hängt zusammen mit dem neuen Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland, den die beiden Delegationen an ihren Verhandlungen in Bern Ende Juli auf technischer Ebene bereinigt haben. Die noch offenen Punkte sind Gegenstand eines weiteren Treffens der Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Kurt Bodewig vom 14. August. An einem ersten Treffen im April hatten die Minister die Eckwerte des Vertrages festgelegt. Einer davon ist eine verlängerte Nachtflugsperre über deutschem Gebiet von 22 bis 6 Uhr. Daran anknüpfend will die Flughafen Zürich AG ab der Unterzeichnung des Staatsvertrags die «Nachtruhe» in der Schweiz ausdehnen. Sie soll neu von 23 bis 6 Uhr (bisher 0.30 bis 5.30 Uhr) gelten. Einzige Ausnahme: Für Verspätungen im Flugverkehr sind Starts und Landungen bis 23.30 Uhr erlaubt.
Die Änderung des Betriebsreglements hat aber nur provisorischen Charakter. Die Erarbeitung des neuen Betriebsreglements kann erst nach der Unterzeichnung des Staatsvertrags in Angriff genommen werden. Das BAZL geht davon aus, dass das neue Reglement im vierten Quartal 2002 zur Genehmigung vorliegen wird.Das BAZL wird nun eine Stellungnahme der Flughafen Zürich AG zu den umstrittenen Fragen einholen. Danach wird es in Übereinstimmung mit dem Abschluss des Staatsvertrags über die beantragten provisorischen Änderungen des Betriebsreglements entscheiden. Einsprecher können den Entscheid des BAZL an die Rekurskommission des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) weiterziehen.