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Die gemeinsame Flugsicherung in der Region Genf ist zwischen der Schweiz und Frankreich bereits seit 1986 institutionalisiert. Das neue Abkommen, welches auf der Basis des Musterabkommens der Eurocontrol erarbeitet wurde, stellt die völkerrechtliche Festschreibung einer Situation dar, welche sich auf operationeller Ebene seit vielen Jahren bewährt hat.
Der Bundesrat hat den Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), André Auer, ermächtigt, dieses Abkommen zu unterzeichnen. Auer und Henri-Georges Boudry, Direktor der französischen Flugsicherung, werden den Vertrag am 22. Juni 2001 anlässlich der Luftfahrtschau von Le Bourget bei Paris unterzeichnen.