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Ende Mai 2004 erreichte die EU eine Einigung mit den USA, in welcher die amerikanischen Behörden unter anderem darauf verzichteten, sensible Daten wie Essensgewohnheiten oder Angaben zur Gesundheit einzufordern. Weiter wurde die Aufbewahrungsfrist der übermittelten Daten auf 3,5 Jahre reduziert, anstelle der von den USA geforderten 50 Jahre. Der Verwendungszweck der Daten wurde insbesondere auf die Bekämpfung des Terrorismus, der internationalen Kriminalität und damit zusammenhängender Straftatbestände reduziert. Weiter erhalten die US-Behörden keinen direkten Zugriff auf die Passagierdaten, sondern die Fluggesellschaften übermitteln die Informationen an die USA.
Nach Konsultationen erklärten sich die US-Behörden im November 2004 bereit, der Schweiz dieselben datenschutzrechtlichen Garantien zu gewähren wie der EU. Der Bundesrat hat nun heute dem entsprechenden Abkommen mit den USA zugestimmt. Nach Ansicht der Landesregierung sind die Regelungen mit Blick auf den Datenschutz tragbar. Fluggesellschaften, welche Flüge von der Schweiz in die USA durchführen, werden aber verpflichtet, den Passagieren mitzuteilen, dass ihre persönlichen Daten den US Behörden übermittelt werden. Die Fluggäste erhalten zudem das Recht, von den US-Behörden Auskunft über die gespeicherten Daten und nötigenfalls deren Richtigstellung zu verlangen. Wie das Abkommen mit der EU ist auch die Regelung für die Schweiz vorerst auf 3,5 Jahre befristet. Die neue Regelung gilt ab sofort.Ferner hat der Bundesrat das UVEK ermächtigt, auch mit Kanada Verhandlungen aufzunehmen über den Abschluss eines Abkommens betreffend die Personendaten von Fluggästen. Ziel der Verhandlungen ist es ein Abkommen zu erreichen, das die gleichen Garantien enthält wie das nun genehmigte Abkommen mit den USA.