Nach dem Rückflug zollfrei in den Schweizer Flughäfen einkaufen

Bern, 01.11.2006 - Die Duty-free-shops in den Schweizer Flughäfen sollen auch für ankommende Passagiere geöffnet werden. Mit dieser Massnahme will der Bundesrat die Schweizer Flughäfen stärken, die sich zurzeit in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden. Der Bundesrat hat sich deshalb heute bereit erklärt, die Motion von Nationalrat Hans Kaufmann (SVP/ZH) anzunehmen.

In seiner Motion vom 11. Mai 2006 „Duty free Einkauf bei Rückkehr aus dem Ausland“ (06.3211) hatte Kaufmann verlangt, die Zollfreiläden auf den Flughäfen seien nicht nur für abfliegende, sondern auch für ankommende Flugpassagiere zu öffnen. Nach bisheriger Praxis müssen die in Zollfreiläden gekauften Waren aus dem schweizerischen Zollgebiet ausgeführt werden, damit Abgabenfreiheit zugestanden wird. Darum können nur abfliegende Passagiere in den Zollfreiläden einkaufen. Der Bundesrat kann sich nun mit der Stossrichtung der Motion Kaufmann einverstanden erklären, er weist das Parlament in seiner Antwort aber darauf hin, dass für das so genannte „duty free on arrival“ Anpassungen der Mehrwert-, der Alkohol- und der Tabaksteuergesetzgebung erforderlich sind.

Stimmt das Parlament der Motion Kaufmann zu, so sind die Gesetzesänderungen auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen. Werden diese von beiden Räten genehmigt, so haben sie noch die Hürde des fakultativen Referendums zu überstehen. Sobald die neuen Gesetzesbestimmungen in Kraft gesetzt werden können, wird der Bundesrat auch einen entsprechenden Artikel in die Zollverordnung einfügen. In der heute verabschiedeten Neufassung der Zollverordnung (siehe separate Medienmitteilung) hat er bewusst auf einen solchen Artikel verzichtet, um keine Rechtsunsicherheit entstehen zu lassen.


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