Revision Lebensmittelrecht: Aktualisierung und Anpassungen ans EG-Recht

Bern, 15.11.2006 - Der Bundesrat hat Änderungen der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) und der Tabakverordnung (TabV) verabschiedet. Gleichzeitig revidieren das Departement des Innern und das Bundesamt für Gesundheit zahlreiche Verordnungen des Lebensmittelrechts. Die Anpassungen stehen im Zeichen der Angleichung an das EG Recht im Lebensmittelbereich.

Bei der vorliegenden Revision geht es einerseits um die Ausdehnung der Äquivalenz im Bereich Lebensmittel tierischer Herkunft. Andererseits um eine Angleichung weiterer Bereiche an das EG Recht. Zudem werden kleine Fehler der Totalrevision des Verordnungsrechts 2005 behoben.

Ausdehnung der Äquivalenzanerkennung
Der Gesundheitsschutz im Bereich tierischer Lebensmittel erhält weitere wichtige Grundpfeiler. In der Hygieneverordnung werden die mikrobiologischen Kriterien der EU übernommen. So definieren beispielsweise Prozesshygienekriterien Werte, welche im Verlauf der Lebensmittelproduktion gelten. Weiter wurden die Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten zwischen Mensch und Tier ausgebaut. Kühltemperaturen für Rohmilch und Milchprodukte im Verkauf werden zukünftig nicht mehr vorgeschrieben. Die Produzenten legen die Lagertemperatur und die entsprechende Haltbarkeit im Rahmen ihrer Selbstverantwortung fest.

Übrige Anpassungen an das EG-Recht
Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, so genannte Trink- und Sondennahrungen für Patientinnen und Patienten mit spezifischen Ernährungsbedürfnissen, sind neu in der Verordnung über Speziallebensmittel geregelt. Damit unterstehen sie nicht mehr der Bewilligungspflicht, müssen aber dem BAG gemeldet werden. Änderungen gibt's auch bei Nahrungsmitteln, welche Alkohol enthalten: die bisherige Pflicht zur Angabe "alkoholhaltig" entfällt für Nahrungsmittel mit einem Alkoholgehalt > 0,5%, z.B. Kirsch-Stengeli. Der Alkoholzusatz bleibt aus der Sachbezeichnung und der Zutatenliste ersichtlich. Neu werden önologische Verfahren zugelassen, welche die Behandlung von Wein mit Eichenholzschnitzeln unter bestimmten Bedingungen einschliessen. Die Verwendung von Phtalaten für Spielzeug und für Säuglingsartikel wird entsprechend dem EG-Recht eingeschränkt.

Weitere Neuerungen
Im Tabakbereich werden die Tabakverordnung und die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung besser aufeinander abgestimmt. Details sind den Presseunterlagen zu entnehmen. Klartext auch bei der Etikettierung von Alcopops: Neu muss die Hauptetikette von Alcopops die Hinweise "enthält x % vol Alkohol" und "süsses alkoholisches Getränk" enthalten. Mikroalgen und Nährhefe werden als Speziallebensmittel umschrieben. Damit müssen solche Produkte nicht mehr bewilligt werden. Silikon ist als Material für Bedarfsgegenstände immer beliebter. Gebrauchsgegenstände aus Silikon werden deshalb neu gemäss den Empfehlungen des Europarats geregelt.


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Roland Charrière, Leiter Direktionsbereich Verbraucherschutz,
Bundesamt für Gesundheit, Tel. 031 322 95 05



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