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Bereits heute stehen Passagieren bei Abflügen ab der Schweiz die schärferen EU- Passagier-Rechte zu, wenn sie eine EU Fluggesellschaft benutzen. Die Schweiz hatte sich Ende 2005 bereit erklärt, die EU-Fluggastrechte auch für die Schweizer Fluggesellschaften zu übernehmen. Nach Abschluss des Genehmigungsprozesses durch die EU werden die neuen Regeln nun auf den 1. Dezember wirksam.
Neu gelten die Regeln damit für sämtliche Flüge mit Schweizer Linien- und Chartergesellschaften sowie bei allen Starts von sämtlichen Fluggesellschaften von einem Schweizer Flughafen. Die Schweizer Fluggesellschaften unterstanden den EU-Regeln bisher bloss bei Starts ab einem Flughafen in der EU.
Neu haben Passagiere bei Abflügen mit einer Schweizer Fluggesellschaft auch von einem Flugplatz in der Schweiz folgende Rechte:
Fluggäste, welche von ihren Rechten Gebrauch machen wollen, wenden sich zuerst an die Fluggesellschaft. Lässt sich keine Einigung erzielen, so haben die Luftverkehrsbehörden der EU-Länder und auch die Schweiz eine Beschwerdestelle eingerichtet, die bei Streitfällen vermittelt. In der Schweiz befindet sich diese Stelle beim Bundesamt für Zivilluftfahrt.