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Nach dem Absturz einer der beiden Prototypen während eines Trainingsflugs beim Flugplatz Buochs von gestern Donnerstag hat das BAZL heute mit sofortiger Wirkung ein Startverbot für die zweite Maschine verhängt. Es handelt sich dabei um eine vorsorgliche Sicherheitsmassnahme des Amtes, da die Unfallursache noch nicht bekannt ist. Erst wenn gesicherte Erkenntnisse der vom Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) eingeleiteten Untersuchung vorliegen, wird das BAZL über eine allfällige Wiederfreigabe des Flugzeugs für weitere Flüge entscheiden.