Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
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Wie bisher ist die Klebeseite der Vignette mit einem Punktraster versehen. Dies bedeutet, dass bei einer korrekt auf die Innenseite der Frontscheibe geklebten Vignette von aussen eine dunkelblaue Jahrzahl „07“ sowie der Punktraster sichtbar sind. Die Vignette kann wie gewohnt bei Tankstellen und Garagen, an den Postschaltern, bei den Strassenverkehrsämtern oder bei den Zollämtern bezogen werden. Sie ist für die Zeit vom 1. Dezember 2006 bis zum 31. Januar 2008 gültig.
Fahrzeugführerinnen und -führer sind aufgefordert, verfallene Vignetten von der Frontscheibe zu entfernen, um mögliche Sichtbehinderungen zu vermeiden.