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Kurzfristige Dosierungsmassnahmen für alpenquerenden Schwerverkehr

Bern, 20.12.2001 - Zur Erhöhung der Sicherheit im Gotthard-Strassentunnel kann der Schwerverkehr ab kommendem Samstag jeweils abwechslungsweise nur noch in einer Richtung verkehren. Die Kantone sind bereit, Stauraum-Provisorien für eine Dosierung des Schwerverkehrs zu schaffen. Diese Übergangsmassnahmen sollen im Frühling/Sommer durch dauerhafte Lösungen im Alpenraum abgelöst werden. Weiter sind an verkehrsreicheren Tagen weitergehende Lenkungsmassnahmen für den Schwerverkehr geplant, so dass die insgesamt reduzierten Kapazitäten im alpenquerenden Strassengüterverkehr optimal ausgeschöpft werden können. Das entsprechende Stauraum- und Verkehrsmanagement-Konzept wurde vom UVEK gemeinsam mit den Kantonen erarbeitet.

Abgestimmt auf das bewährte Dosierungssystem am San Bernardino soll auch die Sicherheit im Gotthard-Strassentunnel nach der Wiedereröffnung verbessert werden. Die neue Regelung sieht nebst Mindestabständen zwischen Lastwagen auch eine alternierende Einbahnregelung für den Schwerverkehr vor. So dürfen Lastwagen nur noch im Zwei-Stunden-Takt abwechslungsweise von Norden respektive von Süden her durch den Tunnel fahren. Damit können Frontal- und Auffahrtkollisionen von zwei Lastwagen verhindert werden. Das mit Bränden verbundene Katastrophenrisiko wird mit diesen beiden Massnahmen minimiert. Der Zwei-Stunden-Takt gilt auch neu für die San-Bernardino-Route. Zudem soll auf ihrer Südrampe die Kreuzung von Lastwagen vermieden werden, indem die Dosierstelle nach Soazza verlegt wird.
Damit die Einbahnregelung umgesetzt werden kann, braucht es nördlich und südlich des Strassentunnels Dosierungs- und vorgelagerte Warteräume, in denen die Lastwagen vorübergehend angehalten werden. Von der Regelung nicht betroffen sind Cars. Zudem ist für den alpenquerenden Strassengüterverkehr ein umfassendes Verkehrsmanagement zwingend. Nur so kann die Verkehrssituation auf den Transitrouten kontrolliert werden. Der Bund hat deshalb in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen in den vergangenen Wochen ein entsprechendes Konzept entwickelt, das nun umgesetzt wird.
Dosierungsstellen in Quinto und Amsteg
Konkret werden in Quinto und in Amsteg die eigentlichen Dosierungsstellen eingerichtet. Von diesen, vorerst noch auf der Autobahn A2 errichteten provisorischen Standorten aus werden jeweils rund 200 Lastwagen abwechslungsweise durch den Gotthard-Strassentunnel geschickt, wobei die Konvois im Kanton Uri wegen der problematischen Steigung auf der Nordrampe von einem Patrouillenfahrzeug der Kantonspolizei eskortiert werden. Mit einem Lastwagenüberholverbot und einer optimierten Geschwindigkeit können hier die grössten Kapazitäten erreicht werden. Am Gotthard dürften mit diesen Massnahmen zunächst Kapazitäten von 3'000 bis 3'500 Lastwagen pro Tag möglich sein.
Stösst der Dosierungsraum in Amsteg im Laufe des Tages an seine Kapazitätsgrenzen, so werden der Reihe nach weitere vorgelagerte Warteräume in Betrieb genommen. Diese vorgelagerten Warteräume sind im Kanton Nidwalden (auf der A2 zwischen Stans und Buochs) sowie an anderen Standorten in der Zentralschweiz vorgesehen. Parallel dazu werden flankierende Massnahmen geprüft, damit das Dosierungssystem nicht umfahren wird.
Weitergehende Verkehrslenkung vorbereitet
Mit all den Warteräumen wächst die Wartezeit für den Schwerverkehr in einzelnen Fällen auf mehrere Stunden an. Das UVEK erhofft sich deshalb, dass mit Hinweisen auf die Wartezeiten an den entsprechenden Verzweigungen eine auf Freiwilligkeit basierende Verkehrslenkung partiell möglich ist.
Die Dosierungs- und vorgelagerten Warteräume sollen unter Beachtung des Nachtfahrverbots bis spätestens 22.00 Uhr geleert werden. Zu diesem Zweck bereitet der Bund weitergehende Verkehrslenkungsmassnahmen vor. So soll der Schwerverkehr von den Zollstellen aus jeweils auf jene Achsen gelenkt werden, auf denen noch Kapazitäten bestehen, sobald sich abzeichnet, dass die Dosierungsstellen abends nicht mehr rechtzeitig geleert werden könnten. Wer sich über die entsprechenden Weisungen des Zolls hinwegsetzt, muss mit einer Verzeigung und einer Busse rechnen.
Diese vorerst provisorischen Massnahmen sollen in einer anschliessenden Phase konzeptionell in ein gesamtschweizerisches System zur Steuerung des alpenquerenden Strassengüterverkehrs überführt werden.

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Hugo Schittenhelm, Info-Chef UVEK, 031 322 55 48.

Herausgeber:

Bundesamt für Strassen ASTRA
Internet: http://www.astra.admin.ch
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