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Ausschreibung von 2 Konzessionen für den drahtlosen Breitbandanschluss

Biel-Bienne, 05.12.2006 - Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eröffnet im Auftrag der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) die Ausschreibung von 2 landesweiten Konzessionen für den drahtlosen Breitbandanschluss (Broadband Wireless Access BWA). Bei einer ausreichenden Anzahl Bewerber werden die Konzessionen mittels Auktion vergeben.

Die Ausschreibungsunterlagen können ab dem 5. Dezember 2006 beim BAKOM bezogen werden. Die Bewerber für eine BWA-Konzession haben anschliessend bis am 9. Februar 2007 Zeit, ihre Bewerbungsunterlagen zusammen mit einem Gebot einzureichen. Das BAKOM wird danach überprüfen, welche Bewerber die Voraussetzungen für die Erteilung einer Konzession erfüllen. Die Konzessionsvergabe erfolgt mittels Auktion, wenn für eine Konzession mindestens 2 gültige Eingaben vorliegen.

Die Frequenzausstattung der beiden Konzessionen im Frequenzbereich 3.41-3.6 GHz ist unterschiedlich: eine Konzession verfügt über 2 x 21 MHz, die andere über 2 x 17.5 MHz. Dies ermöglicht es den Konzessionärinnen, landesweite Dienste mit einer hohen Qualität anzubieten. Dabei können neben festen Punkt-zu-Mehrpunkt Diensten auch nomadische Dienste angeboten werden. Unter nomadischer Nutzung versteht man die Nutzung eines Endgerätes an einem beliebigen Ort unter der Bedingung, dass der Standort des Endgerätes während der Nutzung nicht geändert wird. Mittelfristig ist geplant, auch mobile Dienste zu erlauben.

Für die ausgeschriebenen Konzessionen kann sich grundsätzlich jedes Unternehmen alleine oder im Rahmen eines Konsortiums bewerben, wenn es die allgemeinen Konzessionsvoraussetzungen erfüllt. Allerdings darf jede Bewerberin nur eine Konzession erwerben. Dasselbe gilt auch für Unternehmensgruppen. Von der Auktion ausgeschlossen werden zudem Unternehmen, welche bereits über eine Konzession im Frequenzbereich 3.41-3.6 GHz verfügen. Dies betrifft heute die Konzessionärinnen Priority Wireless, die wie Cablecom zur Liberty Gruppe gehört und die Swisscom Mobile.

Liegen für eine Konzession mindestens 2 gültige Eingaben vor, erfolgt die Vergabe mittels einer so genannten "sealed bid" Auktion. Dabei gibt jeder Bieter ein einziges, unabhängiges und verdecktes Gebot ab. Die Gebote der anderen Bietenden können nicht beobachtet werden. Den Zuschlag erhält, wer das höchste Gebot abgegeben hat. Liegt für eine Konzession nur ein gültiges Gebot vor, wird diese zum Preis des Mindestgebots direkt zugeteilt. Der Minimalpreis der Konzessionen wurde gemäss den Vorgaben des Fernmeldegesetzes festgesetzt und beträgt für die grosse Konzession  5.8 Mio. CHF und für die kleinere Konzession 4.85 Mio. CHF.

Nachdem bei der vergangenen Ausschreibung im Juni nur ein Unternehmen (Swisscom Mobile) ein gültiges Gebot abgegeben hatte, hat die ComCom Kenntnis, dass erneut ein konkretes Interesse an den freien Konzessionen besteht. Sie hat deshalb das BAKOM beauftragt, diese Konzessionen zu vergleichbaren Bedingungen erneut auszuschreiben. Frequenzen, die im Verlauf dieses neuen Verfahrens allenfalls nicht zugeteilt werden, können voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt auf Gesuch hin für eine regionale Nutzung vergeben werden. Falls erforderlich, werden diesbezügliche  Rahmenbedingungen nach Ablauf dieses Verfahrens festgelegt.

Adresse für Rückfragen:

Urs von Arx, BAKOM, Projektleiter BWA, Tel. +41 32 327 58 56

Herausgeber:

Bundesamt für Kommunikation
Internet: http://www.bakom.admin.ch
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