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Im vergangenen Jahr hatte der Gemischte Ausschuss eine grundsätzliche Einigung über eine Teilnahme der Schweiz an der EASA und am SES erzielt. In der heutigen Sitzung konnten die Rahmenbedingungen für eine solche Teilnahme festgelegt werden. Mit der Übernahme der in der EU bereits geltenden Regelungen für technische Anforderungen an Hersteller- und Unterhaltsbetriebe sowie für Luftfahrzeuge ins schweizerische Recht macht die Schweiz einen weiteren Schritt hin zu einer aktiven Teilnahme an der EASA. Die Teilnahme muss allerdings noch vom Nationalrat genehmigt werden, nachdem der Ständerat sein Plazet in der Herbstsession gegeben hatte. Die Kommission ihrerseits wird dem Rat eine solche Teilnahme vorschlagen.
Beim SES ist der Gemischte Ausschuss übereingekommen, dass die Schweiz das Verordnungspaket im Verlauf des nächsten Jahres übernehmen wird. Mit dem SES will die EU die Flugsicherung neu strukturieren, um das in Zukunft erwartete Verkehrsaufkommen rationell und sicher abwickeln zu können. Zentrale Punkte des SES sind die Zertifizierung von Flugsicherungsunternehmen und die Bildung von Lufträumen, die nach betrieblichen Kriterien ausgelegt sind und sich nicht mehr wie bisher weit gehend an den Landesgrenzen orientieren.Überdies hat sich der Gemischte Ausschuss auf die Übernahme weiterer Rechtsvorschriften der EU durch die Schweiz geeinigt. Dazu gehört die Richtlinie zur Gewährleistung der Sicherheit von Luftfahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern (Safety Assessment of foreign Aircraft – SAFA). Sie enthält im Wesentlichen eine standardisierte Vorgehensweise bei der Planung und Durchführung von Inspektionen an Flugzeugen. Damit sollen Gesellschaften mit Sicherheitsmängeln besser erfasst und in koordinierter Form mit Massnahmen – etwa Flugverboten – belegt werden. Zudem übernimmt die Schweiz die seit Februar in der EU geltende Verordnung über Ausgleichsleistungen für Passagiere bei Nichtbeförderung und bei Annullierung oder grosser Verspätung von Flügen. Diese Verordnung bringt den Fluggästen eine weitere Verbesserung ihrer Rechte.