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Die KVF hatte dem BAZL vor Jahresfrist den Auftrag erteilt, ein gesamtheitliches Konzept zu erstellen, das alle Aspekte zur Abgeltung der Flugsicherungsdienste in der Schweiz umfasst. Unter anderem sollte das Dokument Möglichkeiten aufzeigen, wie sich die bestehende Quersubventionierung der Flugsicherung auf den Regionalflugplätzen durch die Landesflughäfen respektive der Leichtaviatik durch die Verkehrsluftfahrt (Linien- und Charterverkehr) reduzieren liesse.
In seinem Konzept hat das BAZL als Basis eine umfassende Analyse der bestehenden Situation bei der Flugsicherung und der Finanzierung der Leistungen von Skyguide durch den Luftverkehr vorgenommen. Gestützt darauf hat das Amt die Möglichkeiten für eine Neuregelung aufgelistet und zu fünf denkbaren Varianten für eine künftige Ausgestaltung der Finanzierung des Flugsicherungswesens in der Schweiz zusammengefasst. Die Varianten gab das BAZL diesen Herbst bei Luftfahrtkreisen sowie den Standortkantonen der Landesflughäfen und Regionalflugpätze in eine Konsultation. Im Schlusskapitel hat das Amt die Auswirkungen der einzelnen Varianten beschrieben und dargestellt, auf welche Resonanz sie in der Konsultation gestossen sind.
Variante 1 enthält grundsätzlich keine Änderungen am heutigen Finanzierungssystem und übernimmt nur die Anpassungen, die durch die Teilnahme der Schweiz am Einheitlichen europäischen Luftraum (Single European Sky) erforderlich sein werden. Mit Variante 1 bleiben die Quersubventionierungen mehrheitlich bestehen. Sie hat in der Konsultation nur wenig Rückhalt gefunden.
Variante 2 sieht die Übernahme der Kosten der (nach Sicht verkehrenden) Leichtaviatik sowie der fehlenden Erträge von Skyguide für die im benachbarten Ausland erbrachten Flugsicherungsdienste durch den Bund vor. Dadurch lassen sich die Quersubventionierungen weit gehend aufheben. Die Kostenwahrheit hingegen wird nur geringfügig verbessert, und dem Bund entstehen Mehrausgaben von jährlich rund 60 Millionen Franken. Zu Variante 2 äusserten sich verschiedene Konsultierte positiv.
Variante 3 beinhaltet die Einführung einer Grundgebühr für die Flugsicherungsdienste in der Schweiz. Die Folge von Variante 3 ist eine teilweise Verbesserung der Kostenwahrheit, wobei eine Grundgebühr dem Gedanken des Verursacherprinzips nur bedingt zu entsprechen vermag. Die Variante könnte für die Leichtaviatik massiv höhere Gebühren bedeuten. Sie wurde in der Konsultation mehrheitlich abgelehnt.
Varainte 4 sieht die Einteilung der Flugpätze in drei Gebührenkategorien vor. Dadurch lassen sich die Quersubventionierungen abbauen und die Kostenwahrheit verbessern. Die Variante bedingt aber, dass abgesehen von den Landesflughäfen die Flugplätze ergänzende Finanzierungsquellen finden, da sonst die Flugsicherung massiv verteuert würde. Die Variante 4 hat in der Konsultation die grösste Zustimmung erfahren.
Variante 5 setzt auf maximale Kostenwahrheit, indem jeder Flugplatz die Flugsicherungskosten tragen soll, die er durch das Verkehrsaufkommen selber verursacht. Diese Variante führt zu einer Vielzahl unterschiedlicher Gebührensysteme und belastet abgesehen von Genf und Zürich die Flugplätze erheblich. Die Variante 5 hat in der Konsultation nur eine geringe Akzeptanz gefunden.
Mit dem Konzept verfügt die KVF nun über die fachlichen Grundlagen für die weitere Diskussion des Themas. Die politische Debatte und die Auswahl einer Variante wird dabei von folgenden zentralen Frage begleitet sein: