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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Es ist für mich eine grosse Ehre, hier in Schwyz die Erstaugustrede halten zu dürfen. Ganz herzlichen Dank für diese Einladung - grazcha fich.
Ich bin sehr gerne nach Seewen gekommen. Mit Stolz darf ich sagen, dass ich nicht das erste mal hier bin. Zwar liegt mein erster Besuch Jahre, ja Jahrzehnte zurück, aber ich erinnere mich noch genau daran. Mein Onkel, der Mann meiner Gotte, stammte aus dem Kanton Schwyz, und sie lebten einige Jahre hier in Schwyz, in der Stadt, bevor sie nach Graubünden zogen. Ich verbrachte dann ab und zu einige Wochen im Sommer hier. An den Lauerzersee kann ich mich gut erinnern, denn wir kamen manchmal hierher zum Baden. Für mich ein neues Erlebnis, war ich ja nur im Schwimmbad gewohnt zu baden.
Soweit mein persönlicher Bezug zu Schwyz. Für unser Land war Schwyz ein wichtiger, ein wegweisender Kanton. Denn in Schwyz begann die Freiheitsbewegung. Als erster Kanton erhielt Schwyz den Freiheitsbrief des Deutschen Kaisers (1231) und wurde dadurch reichsunmittelbar. Weitere Kantone der Urschweiz folgten dem Beispiel.
Während der Helvetik gingen mehrere Revolutionen und Gegenrevolutionen von Schwyz aus, denn die Schwyzer haben sich am stärksten auf die Urkantonfunktion besonnen. Dies hatte die Mediationsakte zur Folge und dadurch den Schweizer Föderalismus gesichert.
Auf Schweizerdeutsch hat unser Land den gleichen Namen wie Ihr Kanton, nämlich Schwyz. Und nicht nur das, sondern auch das Wappen ist ähnlich. Die Schwyzer benutzten ein weisses Kreuz auf rotem Feld als Feldzeichen, damit sich die Landsleute erkennen konnten. So entschied sich der Bundesrat Ende des 19. Jahrhunderts, das alte Feldzeichen von Schwyz als Vorlage für unser Landeswappen zu übernehmen. Schwyz war also in einigen Belangen wegweisend für die Schweiz.
Heute feiern wir miteinander den 1. August, ein stolzes Datum, und ein grosses Symbol für Schwyz und für die Schweiz.
Der 1. August stiftet Identität – und, je nach Perspektive – geben wir diesem Datum die Bedeutung von Unabhängigkeit, von Freiheit oder Selbstbehauptung, von Gemeinschaft, Solidarität, Aufbruch oder Eigeninitiative.
Wenn Sie mich fragen, was mir der 1. August bedeutet, so sage ich Ihnen:
Mir bedeutet der 1. August sehr viel. Ich sehe darin die Kraft der direkten Demokratie und den gemeinsamen Willen der Kantone und des Schweizer Volkes, Verantwortung für die Gesellschaft und für die Zukunft zu übernehmen.
Ich sehe in diesem historischen Datum die Kraft unserer Institutionen, gemeinsam Wohlergehen und den Wohlstand zu schützen und zu verbessern – für alle.
Als Angehörige der lateinischen Schweiz und einer Randregion weiss ich um die Errungenschaften unseres Landes. Das heutige Datum ist ein Bekenntnis zur Vielfalt der Menschen und Sprachen in unserem Land und zum Schutz der Rechte von Minderheiten.
Nicht zuletzt wird mit dem 1. August auch der Mut der Schweiz gefeiert, Entscheidungen zu treffen, sich neu zu erfinden, voraus zu denken.
In den vergangenen 720 Jahren hat die Schweiz diese Verantwortung, diese Kraft, dieses Bekenntnis und diesen Mut bewiesen und immer wieder neu bewiesen, und sie hat sich immer wieder neu erfunden, neu erfinden müssen.
Wer hätte es im August des Jahres 1291 gewagt vorauszusagen, dass die Landbevölkerung eines Tages das Stimm- und Wahlrecht erhalten würde? Dass alle Schweizer Männer einmal die gleichen Rechte und Pflichten haben würden, ganz unabhängig davon, ob reich oder arm?
Erinnern wir uns daran: Die Landbevölkerung war bis zur Helvetik nahezu ohne Rechte. Ja, die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung gehörte bis zur Entstehung der modernen Schweiz zu den Untertanen. Das hat sich erst mit der Bundesverfassung 1848 geändert, als die Schweiz als erster europäischer Staat das allgemeine Stimm- und Wahlrecht im Grundsatz verankert hat. Im Artikel 4 heisst es: „Alle Schweizer sind vor dem Geseze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Unterthanenverhältnisse, keine Vorrechte des Orts, der Geburt, der Familien oder Personen.“
Und doch gab es auch dann noch Ausnahmen: Die Juden und die Frauen waren noch länger minderberechtigt. Die jüdischen Schweizer Männer erhielten die Rechtsgleichheit erst 18 Jahre nach den Schweizer Männern christlichen Glaubens. Den Frauen schliesslich wurde das Stimm- und Wahlrecht erst 1971 gewährt – also mehr als 100 Jahre später.
Schliesslich: Wer hätte 1291 gedacht, dass im Jahr 1848 mit der Gründung der modernen Schweiz – inmitten von Monarchien – ein liberaler Staat entsteht?
Dass es einmal eine allgemeine Schulpflicht gibt, die es möglich macht, dass alle Schweizer Buben und Mädchen gratis die Schule besuchen durfte, ob mausarm oder steinreich?
Die Schweiz, meine Damen und Herren, hat in der Vergangenheit grosse Visionen gehabt und viel Mut bewiesen: Nehmen wir als Beispiel die Einführung der allgemeinen Schulplicht 1864. Sie war ein teures Unterfangen, eine grosse Investition, die sich bis heute auszahlt. In vielen Städten und Gemeinden zeugen heute noch stolze Schul- und Hochschulbauten von diesem fortschrittlichen Geist der Citoyen. Oder denken Sie an die Industrialisierung, den Ausbau der Infrastruktur und die Entwicklung des Tourismus.
Erinnern wir uns auch daran: Diese Visionen und dieser Mut haben den Schweizerinnen und Schweizern Freiheit und Wohlstand gebracht.
Wir haben ein besseres Bildungssystem als früher, wir haben mehr Mittel zur Verfügung, mehr Freizeit und mehr Ferien, das Leben ist gesünder und sicherer, und wir verfügen über ein gut ausgebautes Netz von Sozial- und anderen -Versicherungen.
All diese Errungenschaften sind nicht uralt, vergessen wir das nicht.
Bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts war die Schweiz noch das Armenhaus Europas, verbunden mit mehreren Auswanderungswellen aus purer Not. Allein zwischen 1850 und 1860 wanderten rund 50‘000 Schweizer nach Übersee aus, danach waren es etwas weniger, im Krisenjahrzehnt zwischen 1881 und 1890 waren es nochmals über 90‘000 Schweizer. In den folgenden Jahrzehnten gab es jeweils 40‘000 bis 50‘000 Auswanderer aus der Schweiz.
Kann man sich das heute noch vorstellen, dass die Schweiz einst ein Auswanderungsland war? Fast nicht, aber denken wir daran: Das ist kaum mehr als 100 Jahre her.
Und heute?
Heute sind wir in diesem Land in hohem Masse privilegiert.
Aus einem armen Auswanderungsland ist ein reiches Einwanderungsland geworden.
Die Schweiz gehört heute zu den 20 grössten Wirtschaftsmächten weltweit. Unsere Arbeitslosenquote gehört zu den niedrigsten in Europa und der Welt. Unsere Löhne steigen. Wir haben also nicht alles falsch gemacht.
Aber fragen wir uns doch einmal:
Was hat die Schweiz, als kleines Land mit sehr bescheidenen Rohstoffen, in den letzten 150 Jahren so erfolgreich und so reich gemacht?
Es ist nicht die Abschottung, nicht die Isolation, nicht der Rückzug, nicht der Alleingang.
Den Ursprung für diese Entwicklung bilden die politischen Rechte, die Bundesverfassung, die Gleichberechtigung, die Chancengleichheit.
Die direkte Demokratie brachte viele Reformen. Sie brachte ein ausgezeichnetes Bildungssystem, Weltoffenheit und Toleranz, unternehmerische Freiheit, den Austausch von Wissen, Innovationen und eine gute Vernetzung in Europa und in der Welt.
Das alles hat zu wirtschaftlichem Erfolg, zu sozialer Sicherheit und zu Wohlstand geführt. Es sind unsere Institutionen und Innovationen, die uns stark machen.
Denken wir an die Sozialwerke: Die Kranken- und Unfallversicherung für die Arbeitnehmer wurde 1911 eingeführt, die AHV erst 1948, die IV 1960.
Denken wir an den Ausstieg aus der Atomkraft, den der Bundesrat vor kurzem beschlossen hat. Ich bin überzeugt, das dieser Weg der Schweiz einen Innovationsschub bringen wird.
Wir haben für die Wirtschaft auch in jüngster Vergangenheit sehr gute Rahmenbedingungen geschaffen und unser Land damit weiter gestärkt.
Zu den neueren Errungenschaften gehören etwa der Abbau von Schranken im Binnenmarkt, Liberalisierungen, das Inkrafttreten der bilateralen Verträge mit der EU und die Einführung der Personenfreizügigkeit. All diese Massnahmen haben das Wirtschaftswachstum und die Innovationskraft der Schweiz verbessert.
Unser Land hat, meine Damen und Herren, von der internationalen Öffnung bisher immer profitiert: Das Binnenmarktgesetz und die bilateralen Verträge mit der EU brachten uns einen Wachstumsschub. Die Schweizer Wirtschaft ist – in einem globalen Kontext – in hohem Masse konkurrenzfähig, gerade auch wegen der Verfügbarkeit von qualifizierten Fachkräften.
Die Schweiz ist heute eines der wenigen Länder, das nicht überschuldet ist – und das trotz tiefer Steuern, aber dank der Schuldenbremse. Die Schuldenbremse ist in der Schweiz in einer Volksabstimmung angenommen und in der Bundesverfassung verankert worden.
Diesen Wohlstand, diese Wettbewerbsfähigkeit gilt es zu behaupten und zu bewahren – und das in einer globalisierten Welt.
Ich habe jetzt viel Positives über unser Land berichtet und viel über die Vorteile unseres Landes geredet. Aber ich möchte nicht behaupten, dass es nicht auch Probleme gibt.
Ja, es gibt Probleme. Die Schuldenkrise in Europa und in den USA stellt uns vor grosse Herausforderungen. Die Unruhen in Griechenland, in Nordafrika und im Nahen Osten haben Einfluss auf uns. Der starke Franken bedeutet eine grosse Herausforderung für unsere Wirtschaft. Auch die Zuwanderung stellt uns vor neue Schwierigkeiten. Diese Probleme wecken Ängste, und wir nehmen diese ernst.
Die Herausforderungen, meine Damen und Herren, waren aber auch in der Vergangenheit nicht einfach. Unser Land hat in der Vergangenheit unzählige schwierige Situationen gemeistert. Oft genug war der Weg lang und mühsam.
Jetzt kann man aber nicht einfach so tun, als würde es der Schweiz besser gehen, wenn man die Personenfreizügigkeit kündigt oder gar die Bilateralen. Das Schicksal der Schweiz ist abhängig von Europa. Wir sind eine Schicksalsgemeinschaft. Wenn es Europa gut geht, geht es auch der Schweiz besser. Wenn es Europa schlecht geht, geht es auch der Schweiz schlechter. Die Schweiz ist vom Ausland abhängig, nicht umgekehrt.
Was heisst das nun für uns?
Ja, auch wir haben Probleme. Im Vergleich zur Hungersnot am Horn von Afrika,im Vergleich zur Finanzlage in einigen wichtigen und grossen Ländern,im Vergleich zur Sicherheitslage in gewissen Ländern klagen wir auf hohem Niveau. Die bei uns bestehenden Probleme sind zu lösen. Missbräuche müssen entschieden bekämpft werden. Das können wir tun, mit einer entschlossenen Durchsetzung der bestehenden Regeln.
Die Kündigung der Personenfreizügigkeit hingegen würde den bewährten bilateralen Weg mit der EU insgesamt gefährden – das ist kein kluger, kein zukunftsweisender Weg. Eine Wiedereinführung von Kontingenten wäre die falsche Politik.
Wir verfügen hierzulande mit den Bilateralen und der Personenfreizügigkeit über eine gute, eine tragfähige Lösung, eine Erfolgsgeschichte. Eine Isolation und Abschottung gegenüber unserem wichtigsten Handelspartner, der EU – 60 Prozent unserer Exporte gehen in die EU – würde unseren Wohlstand und sehr viele Arbeitsplätze gefährden.
Was wir brauchen, um unseren Lebensstandard zu erhalten, ist genau das Gegenteil. Wir brauchen bilaterale Verträge und Freihandelsabkommen, die uns den Weg in die Märkte der EU und die globalen Märkte sichern.
Meine Damen und Herren, ich habe versucht, Ihnen darzulegen, was für mich der heutige Tag bedeutet. Vielleicht teilen Sie meine Meinung, vielleicht auch nicht. Auch das hat Platz bei uns.
Im Oktober dieses Jahres sind Wahlen. Nehmen Sie daran teil und bringen Sie damit zum Ausdruck, wer Ihre Interessen in den kommenden vier Jahren in Bern vertreten soll.
Ich bin stolz darauf, in einem Land mit starken Institutionen leben zu dürfen. Ich bin stolz darauf, in einem Land leben zu dürfen, wo die Menschen ihre Meinung ausdrücken und mitbestimmen können. Ich bin stolz auf Schwyz und auf die Schweiz.
Meine Damen und Herren, wir können stolz sein auf die Errungenschaften und Leistungen der Schweiz, wir können stolz sein auf unsere Werte und Prinzipien.
Nun wünsche ich Ihnen eine schöne und besinnliche Feier. Ich bedanke mich.
Corina Casanova
Bundeskanzlerin