WEKO eröffnet Untersuchung gegen die Swatch Group

Bern, 08.06.2011 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 6. Juni 2011 eine Untersuchung gegen die Swatch Group eröffnet. Die Untersuchung soll zeigen, ob der von der Swatch Group angekündigte Ausstieg aus der Belieferung gewisser Komponenten für mechanische Uhrwerke gegen das Kartellgesetz verstösst. Die Swatch Group ist sich der Problematik dieses Vorhabens bewusst und hat deshalb den Kontakt mit den Wettbewerbsbehörden gesucht. Gleichzeitig hat die WEKO gestützt auf eine einvernehmliche Regelung mit der Swatch Group vorsorgliche Massnahmen für die Dauer der Untersuchung erlassen. Damit soll verhindert werden, dass der Wettbewerb auf den betroffenen Märkten nachhaltig beeinträchtigt wird.

Die Swatch Group plant, insbesondere die Lieferung mechanischer Uhrwerke und Assortiments (regulierende Bestandteile eines mechanischen Uhrwerks) an Drittabnehmer vollständig einzustellen. Die eröffnete Untersuchung soll nun zeigen, ob das Verhalten ein kartellrechtlich unzulässiger Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellt. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob alternative Bezugsquellen zur Swatch Group bestehen und in welchem Zeitraum solche allenfalls aufgebaut werden könnten. Die Swatch Group hat ihre Bereitschaft zu einer einvernehmlichen Lösung im Sinne einer stufenweisen Lieferreduktion signalisiert.

Die von der WEKO erlassenen vorsorglichen Massnahmen sehen vor, dass die Swatch Group Drittkunden vorerst in vollem Umfang weiter beliefern muss. Im Jahr 2012 kann die Swatch Group die Lieferung mechanischer Uhrwerke auf 85% und von Assortiments auf 95% der Menge, welche 2010 bezogen wurde, reduzieren.

Die im September 2009 eröffnete Untersuchung gegen die ETA SA Manufacture Horlogère Suisse, eine Tochtergesellschaft der Swatch Group, betreffend mechanische Uhrwerke kann durch die Ergebnisse der neu eröffneten Untersuchung massgeblich beeinflusst werden. Deshalb wurde das laufende Verfahren gegen die ETA SA Manufacture Horlogère Suisse vorläufig sistiert.


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