WEKO verlängert vorsorgliche Massnahmen in der Uhrenindustrie

Bern, 15.05.2012 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 7. Mai 2012 beschlossen, die vorsorglichen Massnahmen betreffend Belieferung von mechanischen Uhrwerken und Uhrwerks-Komponenten durch Swatch Group um ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerung soll den Unternehmen der Uhrenindustrie ermöglichen, das nächste Geschäftsjahr frühzeitig planen zu können. Dieser Schritt war nötig, da die Bestellfristen für Uhrwerke in der Regel mehrere Monate betragen, die letzten Sommer gegen Swatch Group eröffnete Untersuchung aber nicht bis Mitte 2012 abgeschlossen werden kann.

Die WEKO hatte am 6. Juni 2011 eine Untersuchung gegen Swatch Group eröffnet, welche zeigen soll, ob der von der Swatch Group angekündigte Ausstieg aus der Belieferung gewisser Komponenten für mechanische Uhrwerke gegen das Kartellgesetz verstösst. Dieses Verfahren nimmt seinen normalen Verlauf. Gleichzeitig hatte die WEKO damals gestützt auf eine einvernehmliche Regelung mit Swatch Group vorsorgliche Massnahmen bis Ende 2012 erlassen. Die von der WEKO erlassenen vorsorglichen Massnahmen sehen unter anderem vor, dass Swatch Group die Lieferung mechanischer Uhrwerke an Drittkunden auf 85% und von Assortiments auf 95% der Menge, welche 2010 bezogen wurde, reduzieren kann. Diese Liefermengen gelten durch die Verlängerung nun auch für das Jahr 2013.


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